KZVK Geschäftsbericht 2021

Im Jahr 2021 wurden im Immobilienfondsbereich gemäß § 253 Abs. 3 HGB Abschreibungen in Höhe von 10.575 T€ vorgenommen. Diese betreffen mit 1.401 T€ den Fonds Nr. 2, mit 7.893 T€ den Fonds Nr. 19 sowie mit 1.281 T€ Immobilienfonds, an denen die KZVK weniger als 10 Prozent Anteilsbesitz hält. Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB wurden im Jahr 2021 in Höhe von 5.495 T€ vorgenommen und betreffen mit 1.862 T€ den Fonds Nr. 3, mit 472 T€ den Fonds Nr. 7, mit 1.152 T€ den Fonds Nr. 8, mit 36 T€ den Fonds Nr. 13 sowie mit 1.973 T€ einen Fonds mit einem Anteilsbesitz unter 10 Prozent. Des Weiteren zählen drei Infrastrukturfonds mit einem Buchwert von 122.227 T€ sowie einem Zeitwert von 135.585 T€ zum Investmentvermögen. An diesen Fonds hält die KZVK jeweils einen Anteil von mehr als 10 Prozent: Infrastrukturfonds Buchwert in T€ Zeitwert in T€ Stille Reserven/ stille Lasten (-) in T€ Ausschüttung 2021 in T€ Investmentfokus Unterlassene Abschreibungen in T€ 1 56.719 58.713 1.994 50 Energie Versorgung Transport Soziales 0 2 45.080 50.269 5.189 2.125 Energie Versorgung Transport Soziales 0 3 20.428 26.603 6.175 1.152 Energie Versorgung Transport Soziales 0 Gesamt 122.227 135.585 13.358 3.327 0 Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 91

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