KZVK Geschäftsbericht 2021

Anhang Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 wurde nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Beachtung satzungsmäßiger Bestimmungen und nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) auf Basis der Durchführungsvorschriften zu § 54 Abs. 2 Kassensatzung nach der „Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen“ (RechVersV) in der aktuellen Fassung sowie unter Berücksichtigung satzungsspezifischer Besonderheiten der KZVK aufgestellt. Für die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) verwendet die KZVK das Formblatt 1 (Bilanz) und das Formblatt 3 (Gewinn- und Verlustrechnung) der RechVersV in der jeweils gültigen Fassung mit den sich aus der Satzung und der spezifischen Geschäftstätigkeit der KZVK ergebenden Modifikationen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken werden gemäß §§ 255 und 253 Abs. 1 und 3 HGB zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Der einheitlich verwendete Abschreibungssatz beträgt jährlich 2 Prozent. Abweichend von diesem Grundsatz werden Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken nach dem strengen Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB mit den Börsen- oder Marktpreisen bzw. dem beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag angesetzt, wenn am Bilanzstichtag eine Veräußerungsabsicht besteht. Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 77

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