KZVK Geschäftsbericht 2021

Das Risikomanagement umfasst daher • die Identifizierung, Quantifizierung und Überwachung von Risiken, • die Ermittlung der Risikotragfähigkeit, • die Diskussion und Herbeiführung von Risikosteuerungsmaßnahmen zur Begrenzung der Risiken, • die Überwachung der beschlossenen Entscheidungen sowie • die Kommunikation von Risiken. Um ein effektives Risikomanagementsystem sicherzustellen, hat die KZVK Risikomanagementfunktionen eingerichtet, unter anderem die Unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF) als eine Schlüsselfunktion der KZVK. Die Organisation und das Zusammenwirken der einzelnen Schlüsselfunktionen (neben der URCF die Compliance-Funktion, die Versicherungsmathematische Funktion und die Interne Revision) sind wesentlich für ein wirksames internes Risikosteuerungs- und Risikokontrollsystem. Dabei sind die Funktionen des Risikomanagements eng miteinander verzahnt und die Rollen, Aufgaben und Berichtswege im Sinne sogenannter Verteidigungslinien klar definiert. Aufbauorganisatorisch erfolgt eine strikte Funktionstrennung zwischen risikotragenden und risikokontrollierenden Funktionen. Die für den Aufbau von Risikopositionen verantwortlichen Stellen dürfen nicht gleichzeitig mit deren Überwachung und Kontrolle betraut sein. Die URCF ist als Schlüsselfunktion etabliert und wurde in die Entscheidungen auf Vorstandsebene eingebunden. Für die Diskussion und Beurteilung der Risikosituation hat die KZVK einen Risikoausschuss eingerichtet. Dieser besteht aus den Mitgliedern des Vorstands sowie Fach- und Führungskräften aus den Bereichen Controlling, Kapitalanlage-Management, Planung und Monitoring sowie dem Aktuariat. Bei Bedarf werden Vertreter weiterer Organisationseinheiten eingebunden. Der Risikoausschuss beurteilt in monatlichen Sitzungen die Risikosituation der KZVK im Licht der aktuellen Markt- und Geschäftsentwicklung, diskutiert über gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen, veranlasst deren Umsetzung und hält diese nach. Der Risikoausschuss bereitet die Risikoberichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat sowie der Verbandsaufsicht des VDD vor. Darüber hinaus initiiert der Risikoausschuss Entscheidungen zum Umgang mit wesentlichen Risiken. Im Bedarfsfall werden zusätzlich Einrichtung eines Risikoausschusses hat sich bewährt Geschäftsbericht 2021 Lagebericht 51

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