KZVK Geschäftsbericht 2021

Es ist kein Geheimnis: Die gesetzliche Rente allein reicht längst nicht mehr aus. Wer seinen Lebensstandard im Ruhestand halten möchte, muss daher neue Wege gehen und sich selbst um eine angemessene Altersversorgung bemühen. Um ein lohnenswertes Angebot machen zu können, hat die KZVK sowohl die Betriebsrente als auch die freiwillige Zusatzrente in den vergangenen Jahren einer intensiven Prüfung unterzogen. Das Kernprodukt, die über den Arbeitgeber automatisch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgeschlossene Versicherung zur Betriebsrente „GrundWert“, wurde im Zuge des Umbaus der Finanzierung der KZVK noch sicherer, das Grundgerüst Finanzierungssystem noch tragfähiger. Doch auch die Kombination aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente schafft es in den meisten Fällen heute nicht mehr, die Versorgungslücke zu schließen. Das Gehaltsniveau des Berufslebens bleibt oft unerreicht. Um dies auszugleichen, bietet die KZVK eine weitere Möglichkeit der Absicherung an, die freiwillige Versicherung „MehrWert“. Klare Vorteile für Arbeitgeber und Versicherte Gerade für Arbeitgeber, die Sorge tragen möchten, dass das schwer arbeitende Personal auch im Ruhestand finanziell gut aufgestellt ist, stellt die MehrWert-Versicherung ein starkes Argument bei der Gewinnung und Bindung der wichtigen Fachkräfte dar. Nicht nur kann der Lebensstandard im Alter deutlich verbessert werden, es gibt viele weitere Vorteile, die noch während des Arbeitslebens greifen: • Die Umwandlung von Überstunden ist möglich: Volle Überstundenkonten können in die Mehrwert-Versicherung einfließen und der Arbeitgeber muss hierfür keine bilanziellen Rückstellungen bilden. • Bei geringfügig Beschäftigten kann erwünschte Mehrarbeit möglich gemacht werden, indem Entgelt, das die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, in die freiwillige Versicherung MehrWert eingezahlt wird. Die Vorteile der geringfügigen Beschäftigung bleiben bestehen und die beschäftigte Person erhält eine zusätzliche Rente. • Auch eine regelmäßige Bonuszahlung kann vom Arbeitgeber direkt in die freiwillige Versicherung eingezahlt werden („erhöhte Versorgungszusage“). Die beschäftigte Person erhält so zusätzliche Zahlungen für die Rente und für den Arbeitgeber verringern sich die Lohnnebenkosten. • Nicht zuletzt kann die MehrWert-Versicherung den Wunsch nach vorzeitigem Rentenbeginn realisieren. Bei einem früheren Renteneintritt kann mit guter Planung der Beitrag in die freiwillige Versicherung den zu erwartenden Rentenabschlag vollständig ausgleichen. „MehrWert“ für eine sichere Zukunft Wie die freiwillige Versicherung neue Perspektiven bieten kann Geschäftsbericht 2021 Ihre KZVK 19

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