Erfahren Sie, was mit Ihrer Zusatzversorgung bei Kurzarbeit während der Altersteilzeit passiert.
Berechnung des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts ist das Altersteilzeitentgelt vom Arbeitgeber mit dem Faktor 1,8 zu multiplizieren und wird damit auf 90 Prozent des ursprünglichen Vollzeitentgelts hochgerechnet [...] Aufstockungsbetrag ist zusatzversorgungspflichtiges Entgelt, darf aber nicht mit dem Faktor 1,8 multipliziert werden. Das während der Kurzarbeit erzielte verminderte Arbeitsentgelt – also der tatsächlich [...] hochgerechnet. Das so erhöhte Entgelt ist in der Zusatzversorgung mit einem separaten Abschnitt, Versicherungsmerkmal 23, zu melden und auch für die Beitragszahlung maßgeblich. Sofern Beschäftigte in Altersteilzeit[...]
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