Glossar

Im Rahmen einer Riester-Förderung können die geleisteten Beiträge und die erhaltenen Zulagen als Sonderausgaben abgezogen werden. Den Sonderausgabenabzug wird mit dem Formular Anlage AV der Einkommensteuererklärung beantragt.

Die Beiträge werden von der KZVK elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gemeldet. Dazu benötigt die KZVK schriftliche Einwilligung der versicherten Person. Falls ein Dauerzulagenantrag gestellt wurde, gilt die Einwilligung automatisch als erteilt.  Die ZfA leitet die Angaben zu den Beiträgen und den Zulagen an das zuständige Finanzamt weiter. Das Finanzamt prüft in jedem Einzelfall, ob im jeweiligen Fall die Zulagen oder die Steuerersparnis günstiger sind.

Soziale Komponenten sind Versorgungspunkte, die Pflichtversicherten aus sozialen Aspekten gutgeschrieben werden. Für diese Versorgungspunkte liegt keine konkrete Arbeitsleistung oder ein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt zugrunde. Zusätzliche Versorgungspunkte werden zum Beispiel während einer Elternzeit und als sogenannte Zurechnungszeit in Fällen der Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenversorgung gutgeschrieben.

Die bis zum Systemwechsel 2001/2002 erworbenen Anwartschaften der Versicherten wurden in Versorgungspunkte umgewandelt und als Besitzstand in das Punktemodell übertragen. Die sogenannte Startgutschrift informiert zur Höhe der Besitzstände. Die Berechnung der Startgutschriften der rentenfernen Versicherten wurde inzwischen von den Tarifvertragsparteien neu geregelt. Eine Neuberechnung durch die KZVK ist 2019 erfolgt.

Langfristige, in der Regel mehrjährige Ausrichtung eines Kapitalanlageportfolios unter Berücksichtigung verschiedener Anlageklassen anhand von Rendite und Risiken.

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