Glossar

Beziffert, in welchem Maß das vorhandene Kapital zur Deckung der Versorgungszusagen ausreicht.

Die Kinderzulage ist neben der Grundzulage Teil der staatlichen Förderung der Riester-Rente. Ein Anspruch auf die Kinderzulage besteht nur solange, wie Kindergeld bezogen wird. Als Kinderzulagen werden gewährt:

  • 185 Euro jährlich für jedes bis 2007 geborene Kind,
  • 300 Euro  jährlich für jedes ab 2008 geborene Kind,
  • 200 Euro einmaliger Bonus für Berufseinsteiger vor dem 25. Lebensjahr.

Kinderzulagen werden nur in voller Höhe gezahlt, wenn der Mindesteigenbeitrag geleistet wurde. Dieser beträgt vier Prozent des Vorjahreseinkommens, abzüglich der Zulagen, höchstens jedoch 2.100 Euro. Mindestens ist der Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro jährlich zu zahlen.

Der Eigenbeitrag zur Riester-Rente kann mit der Berechnungshilfe ermittelt werden.

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