Unser Glossar bietet Ihnen einfache Erklärungen zu den wichtigsten Fachbegriffen aus der Zusatzversorgung. Sie können die Einträge bequem durchsuchen und falls Sie doch noch Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Beziffert, in welchem Maß das vorhandene Kapital zur Deckung der Versorgungszusagen ausreicht.
Die Kinderzulage ist neben der Grundzulage Teil der staatlichen Förderung der Riester-Rente. Ein Anspruch auf die Kinderzulage besteht nur solange, wie Kindergeld bezogen wird. Als Kinderzulagen werden gewährt:
Kinderzulagen werden nur in voller Höhe gezahlt, wenn der Mindesteigenbeitrag geleistet wurde. Dieser beträgt vier Prozent des Vorjahreseinkommens, abzüglich der Zulagen, höchstens jedoch 2.100 Euro. Mindestens ist der Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro jährlich zu zahlen.
Der Eigenbeitrag zur Riester-Rente kann mit der Berechnungshilfe ermittelt werden.
Meine KZVK ist ein geschütztes Kundenportal, das Versicherten der KZVK digitale Services und Informationen rund um ihre betriebliche Altersversorgung bietet. Mit einem Kundenkonto können Versicherte zum Beispiel ihren Rentenantrag einfach online stellen oder erhalten ihre jährliche Anwartschaftsmitteilung papierlos in ihrem persönlichen Mitteilungspostfach.