Glossar

Das Blockmodell ist eine Form der Altersteilzeit. Hierbei wird die Altersteilzeit in zwei gleiche Beschäftigungsphasen unterteilt. In der ersten, der sogenannten Arbeitsphase, bleibt die wöchentliche Arbeitszeit ungekürzt. In der zweiten Phase, der Freistellungsphase, wird die beschäftigte Person von ihrer Arbeitsleistung freigestellt. Während beider Phasen wird das vom Arbeitgeber aufgestockte Teilzeitentgelt (so genanntes Altersteilzeitentgelt) gezahlt.

Erwirtschaftet die KZVK Überschüsse, kann sie diese als Bonuspunkte an die Versicherten verteilen. Die Bonuspunkte erhöhen die spätere Rentenleistung. Bonuspunkteberechtigt sind alle am Ende des laufenden Geschäftsjahres Pflichtversicherten für das vorangegangene Geschäftsjahr. Beitragsfrei Pflichtversicherte erhalten Bonuspunkte, sofern sie bei Beginn der beitragsfreien Versicherung mindestens 120 Beitrags-/Umlagemonate zurückgelegt haben. In der freiwilligen Versicherung nehmen Versicherte immer an der Bonuspunkteverteilung teil.

Nach dem Betriebsrentengesetz haben Beschäftigte einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Im Rahmen der Brutto-Entgeltumwandlung werden Teile des künftigen Bruttoarbeitslohns in betriebliche Altersversorgung umgewandelt. Diese Beträge werden vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn abgezogen und in eine freiwillige Versicherung bei der KZVK eingezahlt. Dadurch mindert sich der steuer- und sozialversicherungspflichtige Lohn der beschäftigten Person. Abhängig von der Höhe des Lohns fallen weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben an.

Beiträge an die KZVK können bis zu einer Grenze von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu vier Prozent sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Im Jahr 2024 sind demnach 7.248 Euro steuerfrei und 3.624 Euro sozialversicherungsfrei.

Vermögens- und Schuldteile in der Bilanz, bewertet nach Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, korrigiert um Abschreibungen und Zuschreibungen entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften.