Glossar

Neuwert einer Sache abzüglich ihrer Wertminderung.

Riester-Verträge werden vom Staat mit Zulagen und einem Sonderausgabenabzug gefördert.

Die Zahlung von Zulagen ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. KZVK-Versicherte gehören zum zulagenberechtigten Personenkreis, wenn sie

  • in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder
  • einen Anspruch auf eine beamtenähnliche Versorgung haben und deshalb von der Versicherungspflicht befreit sind oder
  • aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind und
  • unmittelbar förderfähig sind.

Eine Förderung mittelbar Zulagenberechtigter ist bei der KZVK nicht möglich.

Der Staat gewährt eine Grundzulage und Kinderzulagen. Damit die Zulage in voller Höhe gewährt wird, ist ein Mindesteigenbeitrag zu leisten. Dieser beträgt 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, abzüglich der gezahlten Zulagen, höchstens jedoch 2.100 Euro. Wird weniger als der Mindesteigenbeitrag eingezahlt, wird die Zulage anteilig gekürzt. Mindestens ist ein Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro jährlich zu zahlen.

Der Eigenbeitrag zur Riester-Rente kann mit der Berechnungshilfe ermittelt werden.

Siehe anspruchsberechtigter Personenkreis.

Die KZVK als Zusatzversorgungskasse (ZVK) ist eine rechtlich selbstständige Anstalt öffentlichen Rechts. Zusatzversorgungskassen gelten im Sinne von Betriebsrentengesetz und Steuerrecht als Pensionskasse, unterstehen jedoch bis auf die VBL nicht der Aufsicht der BaFin. ZVKs stehen nicht im klassischen Sinne im Wettbewerb, da sie auf ein bestimmtes Klientel beschränkt sind. Sie sind keine Einrichtungen der Tarifvertragsparteien. Arbeitsrechtliche Festlegungen binden daher erst dann, wenn sie in Satzungsrecht umgesetzt werden.

Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist grundsätzlich der steuerpflichtige Arbeitslohn. Steuerfreie Lohnbestandteile, die im Rahmen einer Brutto-Entgeltumwandlung gewährt werden, sind ebenfalls zusatzversorgungspflichtig.

Von dem Grundsatz der Zusatzversorgungspflicht gibt es einige Ausnahmen, zum Beispiel Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen und Krankengeldzuschüsse. Welche Entgeltarten pflichtig und welche frei sind, haben wir für Sie in einer Entgeltliste zusammengestellt.

Es gibt Beteiligte der KZVK, die Dritte mit Verwaltungsaufgaben (Abwicklung der Zusatzversorgung) im Verhältnis zur Kasse beauftragen. Diese Dritten werden auch als Zusatzversorgungskassen-Bevollmächtigte oder Zustellbevollmächtigte bezeichnet.

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