Glossar

Der Messbetrag ist eine versicherungsmathematische Rechengröße, mit der Versorgungspunkte in eine Betriebsrente umgerechnet werden. Er beträgt vier Euro. Die Summe aller Versorgungspunkte multipliziert mit dem Messbetrag ergibt die Höhe der Betriebsrente der versicherten Person in der Pflichtversicherung.

Siehe mittelbar Zulagenberechtigter.

Werden Ehegatten steuerlich gemeinsam veranlagt und erfüllt nur ein Ehegatte die Voraussetzungen der Riester-Förderung, kann der andere Ehegatte ebenfalls einen mittelbaren Anspruch haben. Dafür muss der mittelbar berechtigte Ehegatte einen auf seinen Namen lautenden zertifizierten Vertrag abgeschlossen haben. Für Pensionskassen zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung ist eine Zertifizierung nicht vorgesehen. Daher ist eine mittelbare Förderung bei der KZVK nicht möglich.

Siehe auch unmittelbar Zulagenberechtigte.

Bekanntes Modell, das den Ordnungsrahmen für den Aufbau des Risikomanagementsystems der KZVK beschreibt. Als erste Verteidigungslinie werden die Fachabteilungen, als zweite Verteidigungslinie das Risikocontrolling, das Aktuariat und der Verantwortliche Aktuar sowie die Stabsstelle Compliance und als dritte Verteidigungslinie die Innenrevision gesehen .

Die Bewertung von Mutterschutzzeiten während einer Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung wurde 2012 neu geregelt. Zugunsten der Mütter können diese Zeiten die Betriebsrente erhöhen und werden auch für die Erfüllung der Wartezeit berücksichtigt.

Erfahren Sie in unserer Informationsbroschüre und den Fragen und Antworten mehr über die Hintergründe, die aktuelle Rechtslage sowie die Auswirkung auf Ihre Anwartschaft und Betriebsrente. Was ist zu unternehmen, damit die Zeiten bei der Rente berücksichtigt werden können? Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen und was ist sonst noch zu beachten?

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