Glossar

Bei MehrWert Versicherungen mit Vertragsbeginn ab dem 01.01.2022 kann bei Altersrente auf Antrag des Versicherten bis zu 30 v. H. des zu Rentenbeginn gebildeten Kapitals als Einmalbetrag ausgezahlt werden.

Beziffert, in welchem Maß das vorhandene Kapital zur Deckung der Versorgungszusagen ausreicht.

Die Kinderzulage ist neben der Grundzulage Teil der staatlichen Förderung der Riester-Rente. Ein Anspruch auf die Kinderzulage besteht nur solange, wie Kindergeld bezogen wird. Als Kinderzulagen werden gewährt:

  • 185 Euro jährlich für jedes bis 2007 geborene Kind,
  • 300 Euro  jährlich für jedes ab 2008 geborene Kind,
  • 200 Euro einmaliger Bonus für Berufseinsteiger vor dem 25. Lebensjahr.

Kinderzulagen werden nur in voller Höhe gezahlt, wenn der Mindesteigenbeitrag geleistet wurde. Dieser beträgt vier Prozent des Vorjahreseinkommens, abzüglich der Zulagen, höchstens jedoch 2.100 Euro. Mindestens ist der Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro jährlich zu zahlen.

Der Eigenbeitrag zur Riester-Rente kann mit der Berechnungshilfe ermittelt werden.

Meine KZVK ist ein geschütztes Kundenportal, das Versicherten, Rentnerinnen und Rentnern der KZVK digitale Services und Informationen rund um ihre betriebliche Altersversorgung bietet.

Mit einem digitalen Kundenkonto können Kundinnen und Kunden

  • den Rentenantrag einfach online stellen,
  • die jährliche Mitteilungen über den Stand Ihrer Anwartschaft erhalten,
  • Adresse und Telefonnummer einfach und sicher ändern,
  • die Bankverbindung für den Rentenbezug ändern,
  • den Antrag auf Überleitung einer Pflichtversicherung stellen.
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