Glossar

Das Referenzentgelt ist eine versicherungsmathematische Rechengröße zur Bestimmung des Verhältnisses zwischen Beitrag und Leistung. Zur leichteren Berechenbarkeit wurde es auf 1.000 Euro festgelegt.

Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt eines Jahres wird zunächst durch zwölf Monate dividiert und dann durch das Referenzentgelt geteilt. Dadurch erhält das Entgelt eine Gewichtung. Zusammen mit dem Altersfaktor dient das Referenzentgelt der Ermittlung der Versorgungpunkte.

Die zum Zeitpunkt der Systemumstellung vom Gesamtversorgungssystem auf das Punktemodell bereits vorhandenen Versicherten sowie Rentnerinnen und Rentner wurden in verschiedene Gruppen eingeteilt, um die jeweiligen Besitzstände zu ermitteln. Die am 31. Dezember 2001 und am 01. Januar 2002 Pflichtversicherten, die am 01. Januar 2002 das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, wurden in die Gruppe der sogenannten rentenfernen Versicherten eingeteilt.

Die Heubeck-Richttafeln-GmbH veröffentlicht deutschlandweit eingesetzte anerkannte Rechnungsgrundlagen zur betrieblichen Altersversorgung. Die komplexen Tabellen auf versicherungsmathematischer und biometrischer Grundlage werden beispielsweise eingesetzt, um Pensionsrückstellungen berechnen zu können. In Abständen von einigen Jahren werden diese Richttafeln überarbeitet. Für die Bewertung eines konkreten großen Versicherungsbestands eines Versorgungsträgers zur betrieblichen Altersversorgung (zum Beispiel Bestand der KZVK) werden diese allgemeinen Richttafeln so modifiziert, dass sie die Verhältnisse des Versorgungsträgers zutreffend abbilden.

Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erkennung, Analyse, Bewertung, Kommunikation, Überwachung und Steuerung von Risiken.

Ausmaß, in dem ein Entscheider bereit ist, Risiken einzugehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Betriebsrente ausgesetzt, sie ruht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Zahlung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgesetzt wird. Außerdem kann es zu einer Kürzung einer Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente kommen, soweit die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund eines Hinzuverdienstes nicht oder nur zu einem Teil gezahlt wird. Eine Kürzung einer Erwerbsminderungsrente kann außerdem aufgrund der Anrechnung von Krankengeldzahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach Rentenbeginn erfolgen.

Die KZVK hat bezüglich des Ruhens und der Kürzung von Renten in § 39 ihrer Satzung die im Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K) geltenden Regelungen übernommen.

Im Rahmen einer Riester-Förderung können die geleisteten Beiträge und die erhaltenen Zulagen als Sonderausgaben abgezogen werden. Den Sonderausgabenabzug wird mit dem Formular Anlage AV der Einkommensteuererklärung beantragt.

Die Beiträge werden von der KZVK elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gemeldet. Dazu benötigt die KZVK schriftliche Einwilligung der versicherten Person. Falls ein Dauerzulagenantrag gestellt wurde, gilt die Einwilligung automatisch als erteilt.  Die ZfA leitet die Angaben zu den Beiträgen und den Zulagen an das zuständige Finanzamt weiter. Das Finanzamt prüft in jedem Einzelfall, ob im jeweiligen Fall die Zulagen oder die Steuerersparnis günstiger sind.

Soziale Komponenten sind Versorgungspunkte, die Pflichtversicherten aus sozialen Aspekten gutgeschrieben werden. Für diese Versorgungspunkte liegt keine konkrete Arbeitsleistung oder ein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt zugrunde. Zusätzliche Versorgungspunkte werden zum Beispiel während einer Elternzeit und als sogenannte Zurechnungszeit in Fällen der Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenversorgung gutgeschrieben.

Die bis zum Systemwechsel 2001/2002 erworbenen Anwartschaften der Versicherten wurden in Versorgungspunkte umgewandelt und als Besitzstand in das Punktemodell übertragen. Die sogenannte Startgutschrift informiert zur Höhe der Besitzstände. Die Berechnung der Startgutschriften der rentenfernen Versicherten wurde inzwischen von den Tarifvertragsparteien neu geregelt. Eine Neuberechnung durch die KZVK ist 2019 erfolgt.

Langfristige, in der Regel mehrjährige Ausrichtung eines Kapitalanlageportfolios unter Berücksichtigung verschiedener Anlageklassen anhand von Rendite und Risiken.