Glossar

Bilanzierungsvorschrift nach §253 HGB, die die Abwertung von Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens unter bestimmten Voraussetzungen vorschreibt. Unterschieden wird in das strenge und das gemilderte Niederstwertprinzip. Das strenge findet Anwendung auf das Umlaufvermögen, das gemilderte auf das Anlagevermögen.

Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, bei dem die Erfüllung der Zusagen auf betriebliche Altersversorgung über ein rechtlich selbstständiges Unternehmen erfolgt. Die Kasse gewährt Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

Versicherte, denen über ihren Arbeitgeber eine Anwartschaft auf Betriebsrente gewährt wird, wobei eine Pflicht aufgrund arbeitsrechtlicher Grundlagen besteht, alle versicherungspflichtigen Beschäftigten zu versichern.

Abgeschlossene Verträge zur Pflichtversicherung. Die Zahl der Pflichtversicherten ist bei der KZVK kleiner als die Zahl der Pflichtversicherungsverhältnisse, da es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen gibt.

Das internationale Investorennetzwerk PRI (Principles for Responsible Investment) startete 2006 auf Initiative des damaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan. Partnerinnen von PRI sind heute die Finanzinitiative des UN-Umweltprogramms (UNEPFI) und UN Global Compact, eine weltweite Interessengemeinschaft von Unternehmen, die Mindeststandards hinsichtlich sozialer, ökologischer und Unternehmensführungs-Aspekten einhalten wollen. PRI konnte in den vergangenen Jahren stark wachsen: Zu den inzwischen rund 5.400 PRI-Unterzeichnern (Stand: 09/2023) zählen unter anderem renommierte Investoren, Vermögensverwalter und Finanzdienstleister. Die KZVK hat 2023 die Principles for Responsible Investment unterzeichnet und ist seitdem Mitglied des Investorennetzwerkes.

Mit Private Equity werden außerbörsliche Beteiligungen an Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum bezeichnet. Dabei werden Anteile an Unternehmen erworben, deren Marktwert über finanzielle, operative und strategische Maßnahmen gesteigert werden soll. Private-Equity-Gesellschaften setzen dafür zumeist eigens ausgebildete Branchenexperten ein, so genannte Private-Equity-Manager.

Kurzbezeichnung für das Betriebsrentenmodell des öffentlichen sowie des katholisch-kirchlichen und karitativen Dienstes. Bei der KZVK wird mit dem Punktemodell eine Leistung zugesagt, die sich ergibt, wenn Beiträge vollständig in ein kapitalgedecktes System gezahlt werden und dabei eine bestimmte Verzinsung und Biometrie unterstellt wird. Für jeden Beitrag erhalten die Versicherten sogenannte Versorgungspunkte, abhängig von Beitragshöhe und Alter der Versicherten. Im Rentenfall wird die Gesamtsumme der Versorgungspunkte in einen monatlichen Eurobetrag umgerechnet.

Ausweis von Ausgaben für Aufwendungen (Aktiva) bzw. Einnahmen für Erträge (Passiva), die in Folgeperioden zuzuordnen sind.

Der Rechnungszinsfuß ist eine Zinszahl aus der Versicherungsmathematik und zählt zu den wichtigsten Rechnungsgrundlagen für kapitalbildende Lebensversicherungen bzw. Pensions- und Zusatzversorgungskassen. Er kommt bei der Abzinsung von künftigen Leistungen zum Einsatz, um deren heutigen Wert feststellen zu können.

Synonym zum Begriff „Beteiligte“ verwendeter Begriff. Die zivilrechtlich verfassten Rechtsträger unter den Beteiligten der KZVK sind diejenigen katholischen Einrichtungen oder Verbände unter Einschluss des katholisch-kirchlichen und karitativen Dienstes, die als juristische Personen des Zivilrechts mit Sitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bestehen (insbesondere Einrichtungen der Caritas). Die öffentlich-rechtlich verfassten Rechtsträger unter den Beteiligten der KZVK sind alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus dem Bereich der katholischen Kirche, die ihren Sitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben, insbesondere die Bistümer, Kirchengemeinden, Pfarreien, Kirchenstiftungen, Kirchengemeindeverbände und der Verband der Diözesen Deutschlands.