Glossar

Im Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung unterscheiden sich die Kalkulationsgrundlagen für die Verträge mit einem Versicherungsbeginn bis zum 31.12.2015 von denen für die Verträge mit einem Versicherungsbeginn ab 01.01.2016. Deshalb werden diese Verträge in unterschiedlichen Gewinnverbänden geführt.

Die Grundzulage ist neben der Kinderzulage ein Teil der staatlichen Förderung der Riester-Rente.

Die Grundzulage beträgt 175 Euro jährlich. Damit sie in voller Höhe ausgezahlt wird, ist ein Mindesteigenbeitrag erforderlich. Dieser beträgt 4 Prozent des Vorjahreseinkommens, abzüglich der Zulagen, höchstens jedoch 2.100 Euro. Mindestens ist der Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro zu zahlen.

Der Eigenbeitrag zur Riester-Rente kann mit der Berechnungshilfe ermittelt werden.

Riester-Verträge werden vom Staat durch die Zahlung von Zulagen und der Möglichkeit eines Sonderausgabenabzuges gefördert. Sowohl die in den Vertrag eingezahlten Eigenbeiträge als auch die Zulagen sind Sonderausgaben. Sie können bis zu einer Höhe von 2.100 Euro steuermindernd geltend gemacht werden. Wird der Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuererklärung beantragt, prüft das Finanzamt, welche Form der Förderung für die versicherte Person die günstigste ist. Übersteigt der Steuervorteil die gewährten Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.

Siehe Witwen-/Witwerrente, Waisenrente.

Im Zuge der Erarbeitung eines neuen Finanzierungssystems bot die KZVK 2018 und 2019 jeweils eine Infotour an, um Beteiligte zu informieren und sie in die Lösungsfindung einzubinden.

Im Herbst 2018 stellte die KZVK im Rahmen von 16 Veranstaltungen in zwölf Bistümern allen interessierten Beteiligten drei Lösungsszenarien für das Finanzierungssystem vor und diskutierte mit ihnen die Möglichkeiten für die zukünftige Gestaltung der Finanzierung der Pflichtversicherung. Von Hamburg bis Freiburg nahmen mehr als 800 Beteiligtenvertreter teil – bei durchweg positiver Resonanz.

Von Mitte Juli bis Mitte November 2019 stellte der Vorstand der KZVK das neue Finanzierungssystem in 34 Veranstaltungen deutschlandweit allen interessierten Beteiligten vor, informierte über die Charakteristika des neuen Systems und thematisierte die für Beteiligte relevanten Änderungen.

Überschuss der Aufwendungen über die Erträge eines Geschäftsjahres.

Beziffert, in welchem Maß das vorhandene Kapital zur Deckung der Versorgungszusagen ausreicht.

Die Kinderzulage ist neben der Grundzulage Teil der staatlichen Förderung der Riester-Rente. Ein Anspruch auf die Kinderzulage besteht nur solange, wie Kindergeld bezogen wird. Als Kinderzulagen werden gewährt:

  • 185 Euro jährlich für jedes bis 2007 geborene Kind,
  • 300 Euro  jährlich für jedes ab 2008 geborene Kind,
  • 200 Euro einmaliger Bonus für Berufseinsteiger vor dem 25. Lebensjahr.

Kinderzulagen werden nur in voller Höhe gezahlt, wenn der Mindesteigenbeitrag geleistet wurde. Dieser beträgt vier Prozent des Vorjahreseinkommens, abzüglich der Zulagen, höchstens jedoch 2.100 Euro. Mindestens ist der Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro jährlich zu zahlen.

Der Eigenbeitrag zur Riester-Rente kann mit der Berechnungshilfe ermittelt werden.

Meine KZVK ist ein geschütztes Kundenportal, das Versicherten der KZVK digitale Services und Informationen rund um ihre betriebliche Altersversorgung bietet. Mit einem Kundenkonto können Versicherte zum Beispiel ihren Rentenantrag einfach online stellen, erhalten ihre jährliche Anwartschaftsmitteilung papierlos in ihrem persönlichen Mitteilungspostfach oder ändern bei Bedarf ihre Adresse und Kontaktdaten einfach und sicher selbst.

Betriebsrenten unterliegen der Steuerpflicht. Daher erhalten die Rentenberechtigten der KZVK automatisch die „Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder einer betrieblichen Altersversorgung“ gemäß §22 Nr. 5 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EstG) für das abgelaufene Kalenderjahr. Diese Mitteilung wird auch Rentenbezugsmitteilung oder Rentenbezugsbescheinigung genannt.

Die im abgelaufenen Kalenderjahr bezogenen Leistungen werden zu Anfang eines jeden Jahres von der KZVK elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gemeldet. Danach startet der Versand der Leistungsmitteilungen für die Einkommenssteuererklärung an die Rentenberechtigten der KZVK.

Der Versand der Leistungsmitteilungen erfolgt automatisch. Es ist nicht erforderlich, die Mitteilung gesondert anzufordern.