Unser Glossar bietet Ihnen einfache Erklärungen zu den wichtigsten Fachbegriffen aus der Zusatzversorgung. Sie können die Einträge bequem durchsuchen und falls Sie doch noch Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Betriebsrenten sind grundsätzlich steuerpflichtiges Einkommen. Die Versteuerung hängt davon ab, wie die Beiträge in der Ansparphase versteuert worden sind.
Rentenanteile aus | Besteuerung in der Ansparphase | Besteuerung in der Rentenphase | |
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Besitzstand (Ansprüche bis 2001) | pauschal versteuert | Ertragsanteil | 65. Lebensjahr - 18 % 67. Lebensjahr - 17 % |
Pflichtversicherung (Ansprüche ab 2002) | soweit steuerfrei | steuerpflichtig | 100 % |
Pflichtversicherung (Ansprüche ab 2002) | pauschal oder individuell versteuert | Ertragsanteil | 65. Lebensjahr - 18 % 67. Lebensjahr - 17 % |
Zusatzversorgung | Rente | steuerpflichtig |
---|---|---|
aus dem Gesamtversorgungssystem (pauschal versteuert) | 200 € | 34 € (17 %) |
aus dem Punktemodell (steuerfrei) | 300 € | 300 € (100 %) |
gesamt | 500 € | 334 € |
Arbeitgeber, die ihre versicherungspflichtigen Beschäftigten bei einer Zusatzversorgungkasse versichern. Im kommunalen Bereich werden diese Arbeitgeber Mitglieder genannt.
Die betriebliche Altersversorgung umfasst Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Alter, bei Erwerbsminderung oder im Todesfall für seine Hinterbliebenen aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zusagt. Es gibt verschiedene Wege, die betriebliche Altersversorgung durchzuführen (Durchführungsweg). Gesetzlich geregelt ist die betriebliche Altersversorgung im Betriebsrentengesetz. Begleitend gibt es Vorschriften im Einkommensteuer- und Sozialversicherungsrecht, die die betriebliche Altersversorgung staatlich fördern.
Die Betriebsrente aus der Pflichtversicherung GrundWert und die freiwillige Zusatzrente aus der MehrWert-Versicherung sind betriebliche Altersversorgung.
Die Betriebsrente GrundWert ist das Kernprodukt der KZVK. Mitarbeitende in Einrichtungen von Caritas und katholischer Kirche werden in der Regel mit Beginn des Arbeitsverhältnisses über ihren Arbeitgeber bei der KZVK versichert. Die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung sind vorwiegend arbeitgeberfinanziert und werden zusätzlich zum Gehalt gezahlt.
Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) regelt grundsätzlich die betriebliche Altersversorgung in Deutschland. Hierzu zählen die rechtlich zulässigen Formen betrieblicher Zusatzrenten sowie die Voraussetzungen, unter denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihre Betriebsrentenanwartschaft behalten. Das Gesetz regelt ebenso den Schutz der Arbeitnehmenden vor einem Rentenverlust infolge einer Insolvenz ihres ehemaligen Arbeitgebers.
Gesamtsumme der Aktiva und Passiva einer Bilanz.
Die KZVK berücksichtigt versicherungsmathematische Annahmen zu den Wahrscheinlichkeiten Langlebigkeit, Tod und Invalidität.
Das Blockmodell ist eine Form der Altersteilzeit. Hierbei wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Beschäftigungsphasen unterteilt. In der ersten Phase (Arbeitsphase) bleibt die bisherige wöchentliche Arbeitszeit ungekürzt und in der zweiten Phase (Freistellungsphase) wird die beschäftigte Person von der Arbeitsleistung freigestellt.
siehe auch Altersteilzeit
Erwirtschaftet die KZVK Überschüsse, kann sie diese als Bonuspunkte an die Versicherten verteilen. Die Bonuspunkte erhöhen die spätere Rentenleistung. Bonuspunkteberechtigt sind alle am Ende des laufenden Geschäftsjahres Pflichtversicherten für das vorangegangene Geschäftsjahr. Beitragsfrei Pflichtversicherte erhalten Bonuspunkte, sofern sie bei Beginn der beitragsfreien Versicherung mindestens 120 Beitrags-/Umlagemonate zurückgelegt haben. In der freiwilligen Versicherung nehmen Versicherte immer an der Bonuspunkteverteilung teil.
Rentenerhöhungen in der freiwilligen Versicherung MehrWert aus Überschussbeteiligung für Versicherungen mit einem Vertragsbeginn ab dem 01.01.2022.