Glossar

Im Rahmen einer Riester-Förderung können die geleisteten Beiträge und die erhaltenen Zulagen als Sonderausgaben abgezogen werden. Den Sonderausgabenabzug wird mit dem Formular Anlage AV der Einkommensteuererklärung beantragt.

Die Beiträge werden von der KZVK elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gemeldet. Dazu benötigt die KZVK schriftliche Einwilligung der versicherten Person. Falls ein Dauerzulagenantrag gestellt wurde, gilt die Einwilligung automatisch als erteilt.  Die ZfA leitet die Angaben zu den Beiträgen und den Zulagen an das zuständige Finanzamt weiter. Das Finanzamt prüft in jedem Einzelfall, ob im jeweiligen Fall die Zulagen oder die Steuerersparnis günstiger sind.

Soziale Komponenten sind Versorgungspunkte, die Pflichtversicherten aus sozialen Aspekten gutgeschrieben werden, ohne dafür eine Arbeitsleistung erbracht zu haben. Soziale Komponenten in der Pflichtversicherung GrundWert werden bei Rentenfällen wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahres sowie bei Eltern- oder Mutterschutzzeiten gewährt.

Die bis zum Systemwechsel 2001/2002 erworbenen Anwartschaften der Versicherten wurden in Versorgungspunkte umgewandelt und als Besitzstand in das Punktemodell übertragen. Die sogenannte Startgutschrift informiert zur Höhe der Besitzstände. Die Berechnung der Startgutschriften der rentenfernen Versicherten wurde inzwischen von den Tarifvertragsparteien neu geregelt. Eine Neuberechnung durch die KZVK ist 2019 erfolgt.

Langfristige, in der Regel mehrjährige Ausrichtung eines Kapitalanlageportfolios unter Berücksichtigung verschiedener Anlageklassen anhand von Rendite und Risiken.

Das Teilzeitmodell ist eine Form der Altersteilzeit. Hierbei wird die Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum der vereinbarten Altersteilzeit in der Regel auf die Hälfte reduziert. Die genaue Verteilung der Arbeitszeit kann individuell vereinbart werden.

siehe auch Altersteilzeit

Abkommen mit anderen Zusatzversorgungskassen im kommunalen und kirchlichen Bereich, das Versicherten bei einem Arbeitgeberwechsel (alter und neuer Arbeitgeber bei verschiedenen Zusatzversorgungskassen) in der Regel ermöglicht, bereits erworbene Anwartschaften aus Pflichtversicherung auf die neue Kasse zu übertragen.

Siehe unmittelbar Zulagenberechtigte.

In der Riester-Förderung sind die Personen unmittelbar anspruchsberechtigt, die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder diesen Personen gleichgestellt sind. Dazu gehören

  • freiwilligen Wehrdienst Leistende und Bundesfreiwilligendienst Leistende,
  • Beamtinnen und Beamte
  • Personen, die Kranken- und Arbeitslosengeld erhalten,
  • Personen in der Kindererziehungszeit (für jedes Kind max. drei Jahre) und
  • geringfügig Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.

Keinen Anspruch auf die Riester-Förderung haben

  • Personen, die in einer berufsständischen Versorgung versichert sind (zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte);
  • Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind;
  • Rentnerinnen und Rentner sowie
  • geringfügig Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei sind.

Siehe auch mittelbar Zulagenberechtigter.

Zum 01. Januar 2018 sind die Unverfallbarkeitsfristen im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) auf 3 Jahre bzw. 36 Monate verkürzt worden. Wir empfehlen, bei der Frage der Versicherungspflicht – neben der satzungsmäßigen Wartezeit – auch die neue Regelung des BetrAVG mit 36 Monaten zu beachten und die Beschäftigten abweichend von der Satzung bei der KZVK anzumelden.  

Mehr zur Unverfallbarkeit erfahren Sie in unserem Artikel Verkürzung der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen.

Finanzwirtschaftliche Methode zur Erfassung von Risiken für eine Geldanlage; wird in Euro oder Prozent angegeben. Value-at-Risk gibt den Verlust an, der in einem festgelegten Zeitraum mit einer definierten Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird.