21.08.2020
Köln, 28.08.2020 – Die KZVK kooperiert nicht mehr mit dem Automobilhersteller Volkswagen (VW). Die über viele Jahre bei VW bezogenen Dienstwagen wurden mit Auslaufen des Leasingzeitraums zurückgegeben, der…
03.08.2020
Köln, 03.08.2020 – Als christliche Einrichtung legt die KZVK gemäß ihrem Auftrag, eine zusätzliche Altersversorgung für die Beschäftigten im katholisch-kirchlichen und karitativen Dienst zu leisten, großen Wert darauf, ethisch-nachhaltig zu investieren…
13.07.2020
Ab Oktober bieten wir Ihnen neue Termine an, die Anmeldung ist ab sofort über unsere Website möglich. Für die verschobenen Praktikerseminare sind noch wenige Restplätze frei.
09.07.2020
Mit dem Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, auch Grundrentengesetz genannt, hat der Gesetzgeber auch die Voraussetzungen zu § 100 EStG optimiert. Die monatliche Einkommensgrenze wird von 2.200 Euro auf 2.575 Euro brutto angehoben und die Tages-,…
02.07.2020
Der Bundesrat hat dem Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Das Gesetz beinhaltet unter anderem eine befristete Steuerbefreiung für diese Zuschüsse bzw. Aufstockungszahlungen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld. Die zusatzversorgungsrechtliche Behandlung der steuerfreien Aufstockungszahlungen wird verbindlich geregelt…
02.07.2020
Auf der KZVK-Website finden Sie ab sofort neue Inhalte zum KZVK-Vorstand und zu den Informationen rund um die Zusatzversorgung während der Corona-Krise.
29.06.2020
Der Geschäftsbericht 2019 ist da. Zentrales Thema ist dieses Mal „Zukunft“. Sie erhalten Einblicke in die KZVK und erfahren viel Interessantes zu unseren Versicherten und Beteiligten. Bischof Dr. Georg Bätzing gibt sich als Gastautor die Ehre. Nehmen Sie außerdem bitte an unserer Umfrage zur Zukunft des…
04.06.2020
Bei Kurzarbeit bleibt der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung dem Grunde nach bestehen.
04.06.2020
Beschäftigte in Altersteilzeit werden in der Pflichtversicherung so gestellt, als ob sie mit 90 Prozent ihrer bisherigen Arbeitszeit weitergearbeitet hätten. Für die Berechnung des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts ist das Altersteilzeitentgelt vom Arbeitgeber mit dem Faktor 1,8 zu multiplizieren und wird damit auf…
25.05.2020
Für den Zeitraum der Kurzarbeit ist keine gesonderte Meldung des Arbeitgebers an die Kasse erforderlich. Bei ausschließlichem Bezug von Kurzarbeitergeld erfolgt im Rahmen der Jahresmeldung durch den Beteiligten eine Meldung über diese entgeltlose Zeit mit dem Versicherungsmerkmal 40. In Fällen von Kurzarbeit mit…