Die Erhöhung des Beitragssatzes zum 1. Januar 2018 auf 5,8 Prozent wirkt sich auch auf die Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung aus – diese erhöht sich auf 0,3 Prozent.
Für die beteiligten Einrichtungen, deren Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung bereits in unserem Datenbestand hinterlegt ist, werden wir die Änderung zum 1. Januar 2018 automatisch vornehmen. Eine Mitteilung dieser Einrichtungen ist nicht erforderlich – vielen Dank!
Diejenigen Einrichtungen, die uns bisher nicht über ihre Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung informiert haben, können dies gerne über das entsprechende Formular tun:
Mitteilung zur Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung
Weitere Informationen
Allgemeine Hinweise und Formulare zum Thema Beteiligung erhalten Sie in unserem Download-Bereich.
Mehr Informationen zur Umsetzung des Meldeverkehrs.
Zuletzt aktualisiert am 14.12.2017