KZVK Geschäftsbericht 2021

Durch die Pflicht zur Wertaufholung bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gemäß § 253 Abs. 5 HGB wurden auf Basis eingeholter Wertgutachten zum 31. Dezember 2021 Zuschreibungen in Höhe von 9.140 T€ (Vorjahr: 7.140 T€) auf den Posten B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken vorgenommen. Darüber hinaus erfolgten im Bereich der Immobilienfonds Zuschreibungen in Höhe von 5.495 T€ (Vorjahr: 0 T€) sowie bei Private-Equity-Beteiligungen von 0 T€ (Vorjahr: 1.456 T€). ZU 4. SONSTIGE VERSICHERUNGSTECHNISCHE ERTRÄGE Die sonstigen versicherungstechnischen Erträge umfassen mit 38 T€ (Vorjahr: 41 T€) Zinsen auf nachentrichtete Beiträge und Umlagen gemäß § 65 bzw. § 63 Abs. 3 Kassensatzung in Fällen, in denen die Anmeldung zur Pflichtversicherung später als sechs Monate nach Beginn der Versicherungspflicht vorgenommen wurde. ZU 5. AUFWENDUNGEN FÜR VERSICHERUNGSFÄLLE Die Aufwendungen für Versicherungsfälle in Höhe von 822.905 T€ haben sich aufgrund der gestiegenen Anzahl von Personen, die Leistungen beziehen, erhöht. Der überwiegende Teil dieser Aufwendungen in Höhe von 717.487 T€ – rund 87 Prozent – ist den Rentenzahlungen zuzuordnen. Darüber hinaus entfallen Aufwendungen in Höhe von 83.392 T€ – rund 10 Prozent – auf abgegebene Bestände im Rahmen von Überleitungen. ZU 6. VERÄNDERUNG DER VERSICHERUNGSTECHNISCHEN RÜCKSTELLUNGEN Die Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen in Höhe von 1.492.607 T€ setzt sich aus der Veränderung der Deckungsrückstellung und der sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen zusammen. Aus der Erhöhung der Deckungsrückstellung resultiert ein Aufwand in Höhe von 1.511.139 T€ (Vorjahr: 366.194 T€). Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 106

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