KZVK Geschäftsbericht 2020

nicht festverzinslichen Wertpapieren, Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sowie den sonstigen Aus - leihungen im Anlagevermögen werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung außerplan - mäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 S. 5 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert vor - genommen. Bei allen Vermögensgegenständen wird das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB beachtet. Forderungen werden mit dem Nennwert aktiviert. Sofern erforderlich, werden Einzelwert- und Pauschalwertberichtigungen gebildet. Auf die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft gegenüber den Beteiligten einschließlich der Forderungen aus dem Finanzierungsbeitrag und dem Angleichungsbeitrag erfolgt grundsätzlich eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 Prozent. Ferner werden Einzelwertberichtigungen, falls erforderlich, vorgenommen. Die Sachanlagen und Vorräte sind zu den fortgeführten Anschaffungskosten, die anderen Vermö - gensgegenstände zum Nennwert bilanziert. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand werden mit dem Nennwert bewertet. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen und Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Erträge und Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Berechnung der Deckungsrückstellung für den Abrechnungsverband G erfolgt mit dem Barwert der zukünftig zu erwartenden Leistungen gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Verbindung mit § 249 Abs. 1 S. 1 HGB nach dem zum Bilanzstichtag geltenden technischen Geschäftsplan. Grundlage dafür sind die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einer Altersverschiebung von fünf Jahren und einer rechnungsmäßigen Invalidisierungswahrscheinlichkeit von 60 Prozent. Das Geschäftsbericht 2020 87 Jahresabschluss

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