KZVK Geschäftsbericht 2020

identifizieren, die das Verständnis einer ethisch-nachhaltigen Kapitalanlage nachvollziehen und im Sinne der KZVK umsetzen können. Auf diese Weise begegnet sie potenziellen ESG-Risiken bereits im Vorfeld von Investmententscheidungen. Darüber hinaus setzt die KZVK seit dem Jahr 2020 die ESG- Datenbank eines renommierten Anbieters ein, um die Transparenz und eigenständige Bewertung von ESG-Risiken in der Kapitalanlage weiter zu verbessern. Alle genannten Risiken können potenziell einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KZVK haben. Allerdings ist die alleinige und periodenbezogene Betrachtung die - ser Risikoaspekte ohne Berücksichtigung von mittel- und langfristigen Ertragserfordernissen bzw. bestehenden Verpflichtungen nicht sachgerecht. Kapitalanlagerisiken werden bei der KZVK einerseits durch adäquate interne Kontrollverfahren und andererseits durch ein IT-gestütztes Frühwarnsystem auf täglicher und monatlicher Basis überwacht. Die Einhaltung der internen und externen Vorgaben wird sichergestellt. Unterstützt wird dies durch eine stringente Auswahl der Einzelinvestments und eine hohe Diversifikation des Gesamtportfolios. Steuerungsinstrumente sowie Aufbau- und Ablauforganisation gewährleisten, dass die KZVK ihre Kapitalanlagerisiken adäquat identifizieren, bewerten, überwachen, steuern und kontrollieren kann. Zum Bilanzstichtag sind keine bestandsgefährdenden Risiken in den Kapitalanlagen erkennbar. Rechtliche Risiken Die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Bund, Ländern und der EU sowie die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, sofern sie von den arbeitsrechtlichen Gremien des Dritten Weges übernom - men werden, und die dazu ergangene Rechtsprechung können die Rahmenbedingungen für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung erheblich beeinflussen. Zunehmend ist eine Belas - tung der Zusatzversorgungskassen mit neuen Verwaltungsverfahren zugunsten der Steuerverwal - tung und der gesetzlichen Sozialversicherungseinrichtungen festzustellen. Die KZVK beobachtet die Keine bestandsgefährdenden Risiken in den Kapitalanlagen Geschäftsbericht 2020 72 Lagebericht

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