KZVK Geschäftsbericht 2020

verlangt. Selbst Vergleichsrechnungen anhand der neuen Tafeln werden nicht gefordert, sind aber aus aktuariellen Gründen bei entsprechender Sorgfalt sinnvoll. Vor einer Verwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 G wurde im Jahr 2019 geprüft, in welcher Form sie an die für die KZVK spezifischen Verhältnisse angepasst werden müssten. Eine Anwendung der unmodifizierten Richttafeln 2018 G wäre nicht sachgerecht, da ohne Modifikationen die Spezifika der KZVK nicht angemessen abgebildet würden. Mit dem Jahresabschluss 2019 hat die KZVK insbe- sondere wegen der Auswirkungen auf die Bewertung der Leistungsanteile aus Zurechnungszeiten für die Pflichtversicherung den Übergang von den modifizierten Richttafeln 2005 G auf die modifi - zierten Richttafeln 2018 G vollzogen. Für die freiwillige Versicherung, bei der es anders als in der Pflichtversicherung keine Leistungs- anteile aus Zurechnungszeiten gibt, werden weiterhin die modifizierten Richttafeln 2005 G zugrunde gelegt. Ein Übergang auf die modifizierten Richttafeln 2018 G soll im Zusammenhang mit der für das Jahr 2022 geplanten Einführung eines neuen Tarifs erfolgen. Die rechnungsmäßigen Ansätze zu den Verwaltungskosten erweisen sich unverändert als ausreichend. Der Verantwortliche Aktuar kommt in seinem Bericht zu Finanzlage und Überschussverwendung für das Geschäftsjahr 2020 bezüglich des Abrechnungsverbandes G der Pflichtversicherung zu dem Ergebnis, dass die rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Pflichtbeitrags und der Deckungsrückstellung hinsichtlich Verzinsung und Biometrie als beste Schätzwerte als angemessen anzusehen sind. Die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungen in der Pflichtversicherung wird insgesamt als gewährleis - tet angesehen. Diese Bewertung erfolgt auf Grundlage des von der Vertreterversammlung beschlos - senen, ab 01. Januar 2020 gültigen neuen Finanzierungssystems. Dabei besteht die Möglichkeit, den auskömmlichen Beitrag sowie den nach Beendigung des Angleichungszeitraums zu erhebenden Pflichtbeitrag an geänderte Finanzierungserfordernisse anzupassen. Aktuar sieht die dauerhafte Erfüllbarkeit der Leistungen als gewährleistet an Geschäftsbericht 2020 67 Lagebericht

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