KZVK Geschäftsbericht 2020

Aufwandserhöhung durch vorzeitige Leistungsfälle in der Deckungsrückstellung versicherungsma - thematisch angemessen darzustellen. Dieser Ansatz ist unverändert angemessen, da Rentenleistun - gen in einer Vielzahl von Fällen vor Beginn der Regelaltersgrenze beantragt und bewilligt werden. Seit der Einführung des Punktemodells hat die KZVK die versicherungstechnischen Annahmen mehr - fach angepasst. Der Rechnungszins des Punktemodells mit 3,25 Prozent während der Anwartschaftsphase und 5,25 Prozent während der Leistungsphase einschließlich einer jährlichen Erhöhung der laufenden Renten um 1 Prozent (Rentendynamik) wird nicht für die Berechnung der Deckungsrückstellung ver - wendet. Für die Berechnung der Deckungsrückstellung werden die Rentendynamik und seit 2014 ein einheitlicher Rechnungszins von 3,25 Prozent angesetzt. Dieser Ansatz kann unter Berücksichtigung der erzielten und der langfristig erwarteten Erträge im aktuellen Versorgungssystem bei Anwendung der beschlossenen Beitragssätze des Pflichtbeitrags zur Pflichtversicherung beibehalten werden. In der freiwilligen Versicherung wurden 2015 Anpassungen der Tarife ab 2016 beschlossen, die zu differenzierten Ansätzen eines Rechnungszinses führen. Für 2022 ist ein neuer Tarif in Vorbereitung. Im Jahr 2018 sind die Heubeck-Richttafeln 2018 G als Nachfolger der Richttafeln 2005 G für den Bereich der Pflichtversicherung erschienen. In den Richttafeln 2018 G werden die neuesten Statisti - ken der gesetzlichen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamts berücksichtigt, um eine verlässliche und allgemeine Grundlage für die Bewertung von Verpflichtungen in der betrieblichen Altersversorgung zu erhalten. Bei Zusatzversorgungskassen ist es, ebenso wie bei Pensionskassen, aktuariell und aufsichtsrechtlich geboten, bestandsspezifische biometrische Rechnungsgrundlagen zu verwenden. Dem wird in der Praxis in der Regel dadurch Rechnung getragen, dass allgemein anerkannte biometrische Rechnungs - grundlagen – wie zum Beispiel die Heubeck-Richttafeln – bestandsspezifisch angepasst werden. Eine verpflichtende Anwendung der jeweils neuesten Tafeln wird bei Verwendung unternehmensspezifisch angepasster Tafeln für Pensionskassen und Zusatzversorgungskassen aufsichtsrechtlich nicht Berechnung Deckungsrück- stellung: Rentendynamik plus Rechnungszins von 3,25 Prozent Geschäftsbericht 2020 66 Lagebericht

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