KZVK Geschäftsbericht 2020
Die Leistungskalkulation ergibt sich aus dem Leistungsrecht, das durch die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes und nicht durch die KZVK festgelegt wird. Die KZVK kann, mit Ausnahme des Abrechnungsverbandes F, nur auf der Finanzierungsseite reagieren. Im Verband F ist eine Einfluss - nahme in Form einer Herabsetzung von Anwartschaften und Ansprüchen möglich, diese hätte jedoch eine direkte Einstandspflicht der Arbeitgeber bei Rentenbeginn zur Folge. Jährlich wird durch den Verantwortlichen Aktuar überprüft, inwieweit die Annahmen noch mit den tatsächlichen Verhältnissen und den Erwartungen bezogen auf zukünftige Entwicklungen des Rechnungszinses, der biometrischen Rechnungsgrundlagen, der Kostensätze und des Renteneintrittsalters überein - stimmen. Beim Rechnungszins der Pflichtversicherung sind beim Vergleich mit den erzielten und erwarteten Erträgen anders als in der privaten Versicherungswirtschaft die tarifvertraglichen Grundlagen des Punktemodells und die langfristigen Erwartungen an Erträge der Kapitalanlagen in diesem Versor - gungssystem der betrieblichen Altersversorgung mit einem regelmäßigen Neuzugang zu berücksich - tigen. Zur Überprüfung der biometrischen Rechnungsgrundlagen werden die in den Beständen tatsächlich beobachteten Todesfälle von Rentenempfängerinnen und -empfängern, die tatsächlich beobachte - ten Erwerbsminderungsfälle und die Wahrscheinlichkeit, bei Tod verheiratet zu sein, mit den sich rechnungsmäßig ergebenden Fallzahlen verglichen. Aufgrund von möglichen Zufallsschwankungen werden für die Untersuchung der Bestände jeweils die Daten für mehrere Jahre herangezogen. Die rechnungsmäßigen Kostensätze des Punktemodells sind ebenfalls durch die Tarifvertrags- parteien des öffentlichen Dienstes vorgegeben. Die tatsächlichen Kosten der Verwaltung werden durch die Beiträge abgedeckt. Das tatsächliche Renteneintrittsalter ist von der KZVK nicht zu beeinflussen, da es von individuellen Entscheidungen der Versicherten abhängt. Bei vorzeitigem Rentenbeginn werden Zugangsfaktoren in Analogie zur gesetzlichen Rentenversicherung verwendet. Bei der Bewertung wird ein Renten- eintrittsalter von 63 Jahren mit entsprechenden Zugangsfaktoren angesetzt, um das Risiko einer Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes geben das Leistungsrecht vor Geschäftsbericht 2020 65 Lagebericht
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