KZVK Geschäftsbericht 2020

Die bis zum Systemwechsel 2001/2002 erworbenen Anwartschaften der Versicherten wurden in Ver - sorgungspunkte umgewandelt und als Besitzstand in das Punktemodell übertragen. Die sogenannte Startgutschrift informiert über die Höhe der Besitzstände. Die Berechnung der Startgutschriften der rentenfernen Versicherten wurde inzwischen von den Tarifvertragsparteien neu geregelt. Eine Neu - berechnung durch die KZVK ist 2019 erfolgt. Langfristige, in der Regel mehrjährige Ausrichtung eines Kapitalanlageportfolios unter Berücksich­ tigung verschiedener Anlageklassen. Abkommen mit anderen Zusatzversorgungskassen im kommunalen und kirchlichen Bereich, das Versicherten bei einem Arbeitgeberwechsel (alter und neuer Arbeitgeber bei verschiedenen Zusatz - versorgungskassen) in der Regel ermöglicht, bereits erworbene Anwartschaften aus der Pflichtver­ sicherung auf die neue Kasse zu übertragen. Wird von der KZVK bestellt, um dafür zu sorgen, dass den aufsichtsrechtlichen Anforderungen Rech - nung getragen wird. Er ist unter anderem dafür verantwortlich, die dauernde Erfüllbarkeit der Ver - pflichtungen sicherzustellen. Es gibt Beteiligte, die Dritte mit Verwaltungsaufgaben (Abwicklung der Zusatzversorgung) im Ver - hältnis zur KZVK beauftragen. Diese Dritten werden auch als Zusatzversorgungskassen-Bevollmäch - tigte oder Zustellbevollmächtigte bezeichnet. Startgutschrift Strategische Asset- Allokation (SAA) Überleitungsstatut Verantwortlicher Aktuar ZVK-Bevollmächtigte/ Zustellbevollmächtigte V Z U S Geschäftsbericht 2020 131 Glossar

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