KZVK Geschäftsbericht 2020
Kurzbezeichnung für das Betriebsrentenmodell des öffentlichen sowie des katholisch-kirchlichen und karitativen Dienstes. Bei der KZVK wird mit dem Punktemodell eine Leistung zugesagt, die sich ergibt, wenn Beiträge vollständig in ein kapitalgedecktes System gezahlt werden und dabei eine bestimmte Verzinsung und Biometrie unterstellt wird. Für jeden Beitrag erhalten die Versicherten sogenannte Versorgungspunkte, abhängig von Beitragshöhe und Alter der Versicherten. Im Renten - fall wird die Gesamtsumme der Versorgungspunkte in einen monatlichen Eurobetrag umgerechnet. Synonym zu „Beteiligte“ verwendeter Begriff. Die zivilrechtlich verfassten Rechtsträger unter den Beteiligten der KZVK sind diejenigen katholischen Einrichtungen oder Verbände unter Einschluss des katholisch-kirchlichen und karitativen Dienstes, die als juristische Personen des Zivilrechts mit Sitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bestehen (insbesondere Einrichtungen der Caritas). Die öffentlich-rechtlich verfassten Rechtsträger unter den Beteiligten der KZVK sind alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus dem Bereich der katholischen Kirche, die ihren Sitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben, insbesondere die Bistümer, Kirchengemeinden, Pfarreien, Kirchenstiftungen, Kirchengemeindeverbände und der Verband der Diözesen Deutschlands. Die zum Zeitpunkt der Systemumstellung vom Gesamtversorgungssystem auf das Punktemodell bereits vorhandenen Versicherten sowie Rentnerinnen und Rentner wurden in verschiedene Gruppen eingeteilt, um die jeweiligen Besitzstände zu ermitteln. Die am 31. Dezember 2001 und am 01. Januar 2002 Pflichtversicherten, die am 01. Januar 2002 das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, wurden in die Gruppe der sogenannten rentenfernen Versicherten eingeteilt. Die Heubeck-Richttafeln-GmbH veröffentlicht deutschlandweit eingesetzte anerkannte Rechnungs - grundlagen zur betrieblichen Altersversorgung. Die komplexen Tabellen auf versicherungsmathema - tischer und biometrischer Grundlage werden beispielsweise eingesetzt, um Pensionsrückstellungen berechnen zu können. In Abständen von einigen Jahren werden diese Richttafeln überarbeitet. Für die Bewertung eines konkreten großen Versicherungsbestands eines Versorgungsträgers zur betrieb - lichen Altersversorgung (zum Beispiel Bestand der KZVK) werden diese allgemeinen Richttafeln so modifiziert, dass sie die Verhältnisse des Versorgungsträgers zutreffend abbilden. Punktemodell Rechtsträger, zivilrechtlich oder öffentlich-rechtlich verfasst Rentenferne Versicherte Richttafeln 1998, 2005 G, 2018 G R Geschäftsbericht 2020 130 Glossar
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