KZVK Geschäftsbericht 2020
Die KZVK berücksichtigt versicherungsmathematische Annahmen zu den Wahrscheinlichkeiten Lang - lebigkeit, Tod und Invalidität. Die Kirche hat in Deutschland das verfassungsmäßig gewährte Recht auf ein eigenes Regelungs verfahren, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Gestaltung ihrer Arbeitsverhältnisse zu beteiligen. Mit der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhält - nisse hat sie davon Gebrauch gemacht. Anstelle einseitig durch Arbeitgeber (Erster Weg) oder in Tarifverhandlungen (Zweiter Weg) wird so das Arbeitsrecht von Kommissionen beschlossen (Dritter Weg). Die Kommissionen zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsrechts (KODAen) sind paritätisch mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern besetzt. Für den Caritasbereich besteht die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes. Der Dritte Weg zielt auf kirchli - che Ideale wie Dienstgemeinschaft, Kooperation und Konsens ab. Die Ausrichtung der Kapitalanlage der KZVK erfolgt entlang ethischer, nachhaltiger und Governance- Anforderungen (ESG). Die Abkürzung ESG steht konkret für die Begriffe Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Versicherte, die über ihren Arbeitgeber eine zusätzliche, überwiegend eigenfinanzierte freiwillige Versicherung abschließen. Abgeschlossene Verträge zur freiwilligen Versicherung. Die Zahl der freiwillig Versicherten ist bei der KZVK kleiner als die Zahl der freiwilligen Versicherungsverträge, da es freiwillig Versicherte mit mehreren Verträgen gibt. Biometrie Dritter Weg ESG-Anforderungen Freiwillig Versicherte Freiwillige Versicherungsverträge D F E Geschäftsbericht 2020 128 Glossar
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