KZVK Geschäftsbericht 2020

Durch die Pflicht zur Wertaufholung bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gemäß § 253 Abs. 5 HGB wurden auf Basis eingeholter Wertgutachten zum 31. Dezember 2020 Zuschreibungen in Höhe von 7.140 T€ (Vorjahr: 16.684 T€) auf die Position B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken vorgenommen. Darüber hinaus erfolgten im Bereich der Private-Equity-Beteiligungen Zuschreibungen von 1.456 T€ (Vorjahr: 9.354 T€). ZU 4. SONSTIGE VERSICHERUNGSTECHNISCHE ERTRÄGE Die sonstigen versicherungstechnischen Erträge beruhen mit 41 T€ (Vorjahr: 111 T€) auf Zinsen auf nachentrichtete Beiträge und Umlagen gemäß § 65 bzw. § 63 Abs. 3 Kassensatzung in Fällen, in denen die Anmeldung zur Pflichtversicherung später als sechs Monate nach Beginn der Versicherungspflicht vorgenommen wurde. ZU 5. AUFWENDUNGEN FÜR VERSICHERUNGSFÄLLE Die Aufwendungen für Versicherungsfälle in Höhe von 779.635 T€ haben sich aufgrund der gestie- genen Anzahl von Personen, die Leistungen beziehen, erhöht. Der überwiegende Teil dieser Aufwen - dungen in Höhe von 675.520 T€ – rund 87 Prozent – ist den Rentenzahlungen zuzuordnen. Darüber hinaus entfallen Aufwendungen von 83.777 T€ in Höhe von rund 11 Prozent auf die Abgabe von Überleitungen. ZU 6. VERÄNDERUNG DER VERSICHERUNGSTECHNISCHEN RÜCKSTELLUNGEN Die Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen in Höhe von 371.691 T€ setzt sich aus der Veränderung der Deckungsrückstellung und der sonstigen versicherungstechnischen Rück - stellungen zusammen. Aus der Erhöhung der Deckungsrückstellung resultiert ein Aufwand von 366.194 T€ (Vorjahr: 1.276.764 T€). Dieser verringerte sich gegenüber dem Vorjahr vor allem durch die Berücksichtigung des Barwerts für die künftigen Angleichungsbeiträge bei der Berechnung der Deckungsrückstellung in Höhe von 1.049.888 T€. Geschäftsbericht 2020 110 Jahresabschluss

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