KZVK Geschäftsbericht 2020

ZU B. II. RÜCKSTELLUNG FÜR NOCH NICHT ABGEWICKELTE VERSICHERUNGSFÄLLE Zum Bilanzstichtag wurden 4.427 T€ in die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungs - fälle eingestellt. Davon entfallen 3.700 T€ auf noch abzuwickelnde Fälle im Rentenbereich. ZU B. IV. SONSTIGE VERSICHERUNGSTECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN Die Bilanzposition beinhaltet vollumfänglich Nutzungsentschädigungen auf Finanzierungsbeiträge der Jahre 2016 bis 2019, für die 2019 Teilforderungsverzichte ergangen sind, in Höhe von 18.532 T€. ZU C. ANDERE RÜCKSTELLUNGEN In den anderen Rückstellungen sind Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 53.500 T€ sowie sonstige Rückstellungen von 31.489 T€ enthalten. Die sonstigen Rück- stellungen beinhalten vor allem Rückstellungen für Beihilfen in Höhe von 25.842 T€, für Prozesskos - ten von 1.165 T€ sowie für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen von 1.339 T€. Der sich aus dem Ansatz der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des durchschnittlichen Zinssatzes der vergan - genen sieben bzw. zehn Jahre nach Vergleichsrechnung gemäß § 253 Abs. 6 HGB ergebende Unter - schiedsbetrag beläuft sich auf 8.165 T€. Aus der Veränderung des anzuwendenden Abzinsungssatzes der Rückstellung für Pensionen ergibt sich eine Ergebnisauswirkung von -4.001 T€ (Vorjahr: -4.453 T€) und bei der Beihilferückstellung in Höhe von -2.322 T€ (Vorjahr: -2.078 T€). ZU D. ANDERE VERBINDLICHKEITEN Unter dieser Bilanzposition sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligten in Form von Anrechnungsguthaben aus dem Finanzierungsbeitrag 2016 bis 2018 in Höhe von 38.287 T€ ausgewiesen, die aus den 2019 erklärten Teilforderungsverzichten resultieren und die nach Verrech - nung mit dem Angleichungsbeitrag 2020 noch verbleiben und mit dem Angleichungsbeitrag 2021 verrechnet werden. Geschäftsbericht 2020 107 Jahresabschluss

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