KZVK Geschäftsbericht 2019
Geschäftsbericht 2019 99 GLOSSAR IHRE KZVK LAGEBERICHT JAHRES- ABSCHLUSS Freiwillige Versicherungsverträge Abgeschlossene Verträge zur freiwilligen Versicherung. Die Zahl der freiwillig Ver- sicherten ist bei der KZVK kleiner als die Zahl der freiwilligen Versicherungsverträge, da es freiwillig Versicherte mit mehreren Verträgen gibt. Gesamtversorgungssystem Bis zum 31. Dezember 2001 errechnete sich die heutige Betriebsrente der KZVK nach einem Gesamtversorgungssystem. Das System orientierte sich an der Versor- gung der Beamten. Die Gesamtversorgung setzte sich aus der Grundversorgung (in der Regel die gesetzliche Rente) und der Zusatzrente zusammen. Unterschied- liche Faktoren führten im Laufe der Jahre dazu, dass das System nicht mehr kalku- lierbar und finanzierbar war. Dazu zählten zum Beispiel die Abhängigkeit von anderen Systemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung und dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Zudem erklärte das Bundesverfassungs gericht das Gesamtversorgungssystem als teilweise verfassungswidrig. Außerdem gab es erhebliche Änderungen von demografischen Faktoren. Daher musste das Zusatzversorgungsrecht grundlegend reformiert werden. Eine Ablösung erfolgte zum 01. Januar 2002 durch das heutige Punktemodell. Die Bestandsrenten und die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Anwartschaften wurden als Besitzstände in das neue Betriebsrentensystem übertragen. Gewährträger Dies sind die 27 Bistümer der katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland. Modell der drei Bekanntes Modell, das die unterschiedlichen Ebenen zur Steuerung des Risiko managements beschreibt. Pflichtversicherte Versicherte, denen über ihren Arbeitgeber eine Anwartschaft auf Betriebsrente gewährt wird, wobei eine Pflicht aufgrund arbeitsrechtlicher Grundlagen besteht, alle versicherungspflichtigen Beschäftigten zu versichern. Pflichtversicherungsverhältnisse Abgeschlossene Verträge zur Pflichtversicherung. Die Zahl der Pflichtversicherten ist bei der KZVK kleiner als die Zahl der Pflichtversicherungsverhältnisse, da es Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen gibt. Punktemodell Kurzbezeichnung für das Betriebsrentenmodell des öffentlichen sowie des katholisch-kirchlichen und karitativen Dienstes. Bei der KZVK wird mit dem Punkte- modell eine Leistung zugesagt, die sich ergibt, wenn Beiträge vollständig in ein kapitalgedecktes System gezahlt werden und dabei eine bestimmte Verzinsung und Biometrie unterstellt wird. Für jeden Beitrag erhält der Versicherte soge- nannte Versorgungspunkte, abhängig von Beitragshöhe und Alter des Versicherten. Im Rentenfall wird die Gesamtsumme der Versorgungspunkte in einen monat lichen Eurobetrag umgerechnet. Rechtsträger, zivilrechtlich oder Synonym zu „Beteiligter“ verwendeter Begriff. Die zivilrechtlich verfassten Rechts träger unter den Beteiligten der Kasse sind diejenigen katholischen Einrichtungen oder Verbände unter Einschluss des katholisch-kirchlichen und karitativen Dienstes, die als juristische Personen des Zivilrechts mit Sitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bestehen (insbesondere Einrichtungen der Caritas). Die öffentlich- rechtlich verfassten Rechtsträger unter den Beteiligten der Kasse sind alle juristi- schen Personen des öffentlichen Rechts aus dem Bereich der katholischen Kirche, die ihren Sitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben, insbesondere die Bistümer, Kirchengemeinden, Pfarreien, Kirchenstiftungen, Kirchengemeindever- bände und der Verband der Diözesen Deutschlands. Verteidigungslinien öffentlich-rechtlich verfasst
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