KZVK Geschäftsbericht 2019
80 Geschäftsbericht 2019 Die Rückstellung des Vorjahres für eine zu erwartende versicherungstechnische Verwaltungskostenunterdeckung in Höhe von 5.291 T€ wurde entsprechend in Anspruch genommen. Eine neue Rückstellungsbildung ist aufgrund der Einfüh- rung des neuen Finanzierungssystems und der damit einhergehenden Anpassung der kalkulatorischen Verwaltungskosten in der künftigen Deckungsrückstellung ab 2020 nicht mehr erforderlich. Darüber hinaus konnten die Rückstellungen des Vorjahres für die Erstattung des Sanierungsgeldes und des Beitragszuschusses Ost nebst entsprechenden Nut- zungsentschädigungen in Höhe von insgesamt 6.458 T€ aufgelöst werden, da bereits die Verjährung der Rückzahlungsansprüche eingetreten war. ZU C. ANDERE RÜCKSTELLUNGEN In den anderen Rückstellungen sind Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 48.597 T€ sowie sonstige Rückstellungen von 30.253 T€ enthalten. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten vor allem Rückstellungen für Beihilfen in Höhe von 23.811 T€, für Prozesskosten von 1.538 T€ sowie für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen von 1.115 T€. Der sich aus dem Ansatz der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Zinssatzes nach Vergleichsrechnung gemäß § 253 Abs. 6 HGB ergebende Unter- schiedsbetrag beläuft sich auf 7.838 T€. ZU D. ANDERE VERBINDLICHKEITEN Unter dieser Bilanzposition sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligten für bereits geleistete Zahlungen von zur Stundung angebotenen Finan- zierungsbeiträgen 2016 bis 2018 in Höhe von 191.488 T€ ausgewiesen, die nach der erfolgten Erklärung der Teilforderungsverzichte mit künftigen Angleichungs- beiträgen verrechnet werden. Im Vorjahr wurde dieser Posten vor Erklärung der Verzichte unter der Bilanzposition B. IV. Sonstige versicherungstechnische Rück- stellungen ausgewiesen. Die entsprechenden Nutzungsentschädigungen befinden sich weiterhin unter der Bilanzposition B. IV. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen. Darüber hinaus werden bei den Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft im Wesentlichen noch zu erfolgende Rückzahlungen des Beitragszuschusses Ost in Höhe von 2.127 T€ und des Sanierungsgeldes in Höhe von 519 T€ sowie Ver- bindlichkeiten gegenüber anderen Zusatzversorgungseinrichtungen nach dem Überleitungsstatut in Höhe von 4.530 T€ ausgewiesen. In den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 9.908 T€ sind vor allem Verbind- lichkeiten aus nicht abgerechneten Betriebskosten von 5.124 T€, aus sonstigen Verbindlichkeiten im Bereich der Immobilien in Höhe von 1.719 T€ sowie Miet- kautionen in Höhe von 984 T€ enthalten. Die Mietkautionen sind durch Kautions- sparbücher besichert. Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter fünf Jahren. ZU E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Dieser Posten in Höhe von 343 T€ enthält im Wesentlichen für das folgende Geschäftsjahr vorausgezahlte Mieten in Höhe von 297 T€ und Beiträge in Höhe von 41 T€.
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