KZVK Geschäftsbericht 2019
Geschäftsbericht 2019 67 GLOSSAR IHRE KZVK LAGEBERICHT JAHRES- ABSCHLUSS Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen und Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Erträge und Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Berechnung der Deckungsrückstellung für die Abrechnungsverbände S und P erfolgt mit dem Barwert der zukünftig zu erwartenden Leistungen gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Verbindung mit § 249 Abs. 1 S. 1 HGB nach dem zum Bilanzstichtag geltenden technischen Geschäftsplan erstmalig auf Grundlage der Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einer Altersverschiebung von fünf Jahren und einer rechnungsmäßigen Invalidisierungswahrscheinlichkeit von 60 Prozent. Im Vorjahr wurden noch die Richttafeln 2005 G mit einer Alters verschiebung von neun Jahren und einer rechnungsmäßigen Invalidisierungs wahrscheinlichkeit von 60 Prozent genutzt. Diese Modifikationen dienen zur Anpassung der Grundparameter an die im Bestand der Kasse beobachteten bio- metrischen Verhältnisse. Das berücksichtigte versicherungstechnische Pensionie- rungsalter bleibt unverändert bei 63 Jahren. Der Rechnungszins beträgt wie im Vorjahr 3,25 Prozent. Aus der erstmaligen Anwendung der modifizierten Richt tafeln ergab sich insgesamt ein Entlastungseffekt in Höhe von 41.496 T€. Für den Abrechnungsverband F mit den Gewinnverbänden F1 und F2 erfolgt die Bewertung der Verpflichtungen aus Verträgen unverändert auf Basis der modifi- zierten Richttafeln 2005 G mit einer Altersverschiebung von neun Jahren und einem Ansatz der rechnungsmäßigen Invalidisierungswahrscheinlichkeit von 60 Prozent. Der Rechnungszins für den Tarif 2002 des Gewinnverbandes F1 be- läuft sich unverändert auf 3,25 Prozent, für den Tarif 2016 des Gewinnverbandes F2 unverändert auf 1,25 Prozent. Die Rentendynamik wird mit 1 Prozent berück- sichtigt. Im Bereich der anderen Rückstellungen werden die Rückstellung für Pensionen, die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen sowie die Jubiläums- und die Beihilferückstellung auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens mit dem Barwert der erwarteten zukünftigen Leistungen bewertet. Dabei werden die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einem Rechnungszins von 2,71 Prozent (Vorjahr: 3,21 Prozent) für die Pensionsrückstellung bzw. 1,97 Prozent (Vorjahr: 2,32 Prozent) für die Rückstellungen für Altersteilzeit sowie für Jubiläen und Beihilfen gemäß den Abzinsungssätzen der Deutschen Bundesbank nach § 253 Abs. 2 HGB angewendet. Aus der Veränderung der Rückstellung für Pensio- nen ergibt sich eine Ergebnisauswirkung von-4.453 T€ (Vorjahr:-3.647 T€) und aus der Veränderung der Beihilferückstellung von-2.078 T€ (Vorjahr:-2.505 T€). Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und die übrigen Rückstellungen im Bereich der sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des vor- aussichtlichen Erfüllungsbetrags gebildet. Andere Rückstellungen mit einer Lauf- zeit von mehr als einem Jahr werden, falls sie bestehen, gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen lauf- zeitadäquat abgezinst. Die Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft und die sonstigen Verbind- lichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.
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