KZVK Geschäftsbericht 2019

Geschäftsbericht 2019 67 GLOSSAR IHRE KZVK LAGEBERICHT JAHRES- ABSCHLUSS Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen und Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Erträge und Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Berechnung der Deckungsrückstellung für die Abrechnungsverbände S und P erfolgt mit dem Barwert der zukünftig zu erwartenden Leistungen gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Verbindung mit § 249 Abs. 1 S. 1 HGB nach dem zum Bilanzstichtag geltenden technischen Geschäftsplan erstmalig auf Grundlage der Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einer Altersverschiebung von fünf Jahren und einer rechnungsmäßigen Invalidisierungswahrscheinlichkeit von 60 Prozent. Im Vorjahr wurden noch die Richttafeln 2005 G mit einer Alters­ verschiebung von neun Jahren und einer rechnungsmäßigen Invalidisierungs­ wahrscheinlichkeit von 60 Prozent genutzt. Diese Modifikationen dienen zur Anpassung der Grundparameter an die im Bestand der Kasse beobachteten bio- metrischen Verhältnisse. Das berücksichtigte versicherungstechnische Pensionie- rungsalter bleibt unverändert bei 63 Jahren. Der Rechnungszins beträgt wie im Vorjahr 3,25 Prozent. Aus der erstmaligen Anwendung der modifizierten Richt­ tafeln ergab sich insgesamt ein Entlastungseffekt in Höhe von 41.496 T€. Für den Abrechnungsverband F mit den Gewinnverbänden F1 und F2 erfolgt die Bewertung der Verpflichtungen aus Verträgen unverändert auf Basis der modifi- zierten Richttafeln 2005 G mit einer Altersverschiebung von neun Jahren und einem Ansatz der rechnungsmäßigen Invalidisierungswahrscheinlichkeit von 60 Prozent. Der Rechnungszins für den Tarif 2002 des Gewinnverbandes F1 be- läuft sich unverändert auf 3,25 Prozent, für den Tarif 2016 des Gewinnverbandes F2 unverändert auf 1,25 Prozent. Die Rentendynamik wird mit 1 Prozent berück- sichtigt. Im Bereich der anderen Rückstellungen werden die Rückstellung für Pensionen, die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen sowie die Jubiläums- und die Beihilferückstellung auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens mit dem Barwert der erwarteten zukünftigen Leistungen bewertet. Dabei werden die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einem Rechnungszins von 2,71 Prozent (Vorjahr: 3,21 Prozent) für die Pensionsrückstellung bzw. 1,97 Prozent (Vorjahr: 2,32 Prozent) für die Rückstellungen für Altersteilzeit sowie für Jubiläen und Beihilfen gemäß den Abzinsungssätzen der Deutschen Bundesbank nach § 253 Abs. 2 HGB angewendet. Aus der Veränderung der Rückstellung für Pensio- nen ergibt sich eine Ergebnisauswirkung von-4.453 T€ (Vorjahr:-3.647 T€) und aus der Veränderung der Beihilferückstellung von-2.078 T€ (Vorjahr:-2.505 T€). Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und die übrigen Rückstellungen im Bereich der sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des vor- aussichtlichen Erfüllungsbetrags gebildet. Andere Rückstellungen mit einer Lauf- zeit von mehr als einem Jahr werden, falls sie bestehen, gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen lauf- zeitadäquat abgezinst. Die Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft und die sonstigen Verbind- lichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

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