KZVK Geschäftsbericht 2019
Geschäftsbericht 2019 57 GLOSSAR IHRE KZVK LAGEBERICHT JAHRES- ABSCHLUSS Breite Akzeptanz des neuen Angleichungsbeitrags Business-Impact-Analyse identifiziert wesentliche Prozesse und Ressourcen kommuniziert und erläutert. Dadurch konnte eine breite Akzeptanz des neuen Systems erreicht werden. Dies gilt in besonderem Maße für den Angleichungsbeitrag. Seine Erhebung ist aus rechtlichen und aktuariellen Gründen erforderlich, um im neuen System die von allen Stakeholdern der KZVK befürwortete Zusammenlegung der bisherigen Abrechnungsverbände S und P zu einem gemeinsamen Abrechnungsverband um- zusetzen. Der Angleichungsbeitrag wird erstmals ab 2020 über einen Zeitraum von sieben Jahren erhoben. Perspektivisch sind aber rechtliche Auseinanderset- zungen über die Rechtmäßigkeit dieses neuen Finanzierungsinstruments ebenfalls nicht ausgeschlossen. Operationelle Risiken Die operationellen Risiken umfassen die Risiken des laufenden Geschäftsbetriebs, die durch menschliches oder technisches Versagen oder durch externe Einflüsse und Katastrophen entstehen können. Operationellen Risiken begegnet die KZVK insbesondere mit internen Kontrollen, der stetigen Verbesserung ihrer Prozesse sowie technischen Sicherheitseinrichtungen und der Einhaltung gesetzlicher und weiterer anerkannter Standards. Der Fachkräftemangel ist auch für die KZVK eine Herausforderung. Daher stellt die Kasse schon jetzt eine qualifizierte Nach- sowie Neubesetzung von offenen Stellen durch zusätzliche Ausbildungsstellen und eine verstärkte Direktansprache von potenziellen Bewerbern in den entsprechenden Netzwerken sicher. Der Aufbau der Betriebsorganisation der KZVK wurde im Jahr 2019 konsequent weitergeführt und die Aufnahme der Geschäftsprozesse der Fachabteilungen plan- mäßig abgeschlossen. Auf dieser Grundlage wurde im Dezember 2019 eine Business- Impact-Analyse zur Identifikation von wesentlichen Prozessen und Ressourcen sowie deren Kritikalität bei Ausfällen begonnen. Die Ergebnisse sollen für den Ausbau des Business-Continuity-Managements (BCM – Fortführung der wesentlichen Geschäfts tätigkeit auch unter Krisenbedingungen) genutzt werden. Durch die Einführung eines virtuellen Arbeitsplatzes ist nun standortunabhängiges Arbeiten möglich. Dieses bildet die Grundlage des BCM, eröffnet den Mitarbeitern aber auch deutlich erweiterte Homeoffice-Möglichkeiten. Auch dies geschieht im Hinblick auf die zu- künftig weiter zu untermauernde Attraktivität der KZVK für potenzielle Bewerber. Die KZVK hat im Berichtsjahr das Update der Client-Betriebssysteme von Windows 7 auf Windows 10 erfolgreich vorgenommen, um dem Risiko des auslaufenden Supports des alten Betriebssystems zu begegnen. Die Ausfallsicherheit der beiden Lokationen des Rechenzentrums wird durch regelmäßige Wartungen und monat liche Tests sichergestellt und turnusmäßig überprüft. Im Bereich des Arbeitsschutzes wurde im Jahr 2019 eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchgeführt, auf deren Grundlage systematisch rele- vante Gefährdungen für die Mitarbeiter abgeleitet und geeignete Maßnahmen umgesetzt werden können. Zusätzlich wurde im Rahmen der schriftlich fixierten Ordnung die Sicherheitsrichtlinie der KZVK aktualisiert und um Checklisten für Mitarbeiter erweitert, um in Katastrophenfällen das richtige Vorgehen sicherzu- stellen (zum Beispiel durch Verhaltensanweisungen und definierte Telefonketten).
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