KZVK Geschäftsbericht 2019
Geschäftsbericht 2019 53 GLOSSAR IHRE KZVK LAGEBERICHT JAHRES- ABSCHLUSS Im Jahresabschluss 2019 erstmals Verwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 G Aktuar sieht die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen weiterhin als gewährleistet an nisse nicht angemessen abgebildet würden. Analysiert man die Deckungsrück stellung im Detail, dann zeigen sich trotz in weiten Bereichen kaum veränderter Berechnungsergebnisse relevante Unterschiede. Diese liegen in dem Anteil für zukünftig erwartete Leistungsanteile aus Zurechnungszeiten bei Erwerbsminde- rung und Tod in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis. Vor diesem Hintergrund hat die Kasse im Jahresabschluss 2019 den Übergang von den Richttafeln 2005 G auf die Richttafeln 2018 G vollzogen. Durch die Verwendung der modifizierten Richttafeln 2018 G werden – insbesondere wegen der Auswirkungen auf die Bewertung der Leistungsanteile aus Zurechnungs- zeiten – die Verpflichtungen in der Pflichtversicherung insgesamt angemessener bewertet als mit den modifizierten Richttafeln 2005 G. Mit diesem Wechsel der Richttafeln im Berichtsjahr wird zudem eine Durchgängigkeit der biometrischen Rechnungsgrundlagen zum Zeitpunkt des Übergangs in den neuen Abrechnungs- verband G erreicht. In der freiwilligen Versicherung mit den beiden Gewinnverbänden F1 und F2 gibt es keine Leistungsanteile aus Zurechnungszeiten, sodass weiterhin die modifizierten Richttafeln 2005 G zugrunde gelegt werden. Unter Berücksichtigung der zum 31. Dezember 2018 gebildeten und im Jahr 2019 wie geplant verbrauchten Rückstellung für Verwaltungskosten ergibt sich hinsicht- lich der Verwaltungskosten zur Pflichtversicherung insgesamt ein positives Ergebnis. Der rechnungsmäßige Verwaltungskostenansatz zur freiwilligen Versicherung er- weist sich erneut als ausreichend. Der Verantwortliche Aktuar kommt in seinem Bericht zur Finanzlage und Überschuss- verwendung für das Geschäftsjahr 2019 bezüglich der Abrechnungsverbände P und S der Pflichtversicherung zu dem Ergebnis, dass die rechnungsmäßigen An- nahmen zur Ermittlung des Pflichtbeitrags, des Finanzierungsbeitrags und der Deckungsrückstellung hinsichtlich Verzinsung und Biometrie als beste Schätzwerte als angemessen angesehen werden. Die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungen in der Pflichtversicherung wird insgesamt als gewährleistet gesehen. Diese Bewertung erfolgt auf Grundlage des von der Vertreterversammlung beschlossenen neuen Finanzierungssystems ab 01. Januar 2020 mit der Möglichkeit, den auskömmlichen Beitrag sowie den nach Beendigung des Angleichungszeitraums zu erhebenden Pflichtbeitrag an geänderte Finanzie- rungserfordernisse anzupassen. In der freiwilligen Versicherung stehen die aktuelle Beitragsentwicklung und die tatsächliche Verzinsung im Einklang mit der im Jahr 2015 beschlossenen und um- gesetzten Konsolidierung, sodass die vorhandene Finanzierungslücke planmäßig verkleinert werden konnte. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinsen empfiehlt der Verantwortliche Aktuar weitere Analysen und die Erarbeitung weiterer Maßnahmen, um angemessen auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können. Die Kasse hat bereits im Berichtsjahr mit entsprechenden Tätigkeiten begonnen.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjM3MjE=