KZVK Geschäftsbericht 2019
Geschäftsbericht 2019 51 GLOSSAR IHRE KZVK LAGEBERICHT JAHRES- ABSCHLUSS Niedrigzinsumfeld als zentrale ökonomische Herausforderung Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes legen das Leistungsrecht fest und Chancen. Solche Maßnahmen gehen jedoch mit bestimmten Annahmen zu Beitragseinnahmen, Kapitalerträgen und Zinserwartungen einher. Es wird daher regelmäßig aktuariell überprüft, inwieweit die tatsächliche Entwicklung entspre- chend den Annahmen verläuft. Das aktuelle Niedrigzinsumfeld stellt weiterhin die zentrale ökonomische Heraus- forderung dar. Die Möglichkeit, laufende Erträge bei zinstragenden Produkten zu erzielen, wird hierdurch stark erschwert und das Risiko, Neuanlagen nicht mehr mit einer auskömmlichen Verzinsung investieren zu können, stark erhöht. Die Entwicklung im Bereich der kirchlichen Krankenhäuser war im abgelaufenen Jahr weiter durch eine schwierige wirtschaftliche und strukturelle Situation im Sozial- und Gesundheitssektor geprägt. Es ist weiterhin ein Rückgang der Zahl der Rechts träger zu verzeichnen, allerdings bei dennoch steigender Zahl der Versicherten. Die KZVK ist sich dieser Situation bewusst und hat diese bei der Konzeption und Umsetzung der Neuausrichtung des Finanzierungssystems für die Pflichtversiche- rung berücksichtigt, um eine für die Beteiligten nachhaltig tragbare und langfristig kalkulierbare Finanzierung sicherzustellen und somit auch die Chancen der aktu- ellen Situation strategisch zu nutzen. Darüber hinaus nimmt die KZVK als kirchliches Unternehmen schon seit Jahren Nachhaltigkeitsrisiken („ESG-Risiken“) in den Blick. Im Jahr 2019 fand dies seinen Ausdruck in Leitlinien zu Ethik und Nachhaltigkeit als integralem Bestandteil der verabschiedeten Unternehmensstrategie, die die bereits im Vorjahr in Kraft getre- tene ESG-Richtlinie für die Kapitalanlage ergänzen. Versicherungstechnische Risiken Versicherungstechnische Risiken ergeben sich dadurch, dass die der Beitrags- und Leistungskalkulation zugrunde liegenden Annahmen von den tatsächlichen Gegeben- heiten im Zeitablauf abweichen können. Zu diesen Annahmen zählen der Rech- nungszins, die biometrischen Rechnungsgrundlagen, die Kostensätze und das Pensionierungsalter. Die Leistungskalkulation ergibt sich aus dem Leistungsrecht, das durch die Tarif- vertragsparteien des öffentlichen Dienstes und nicht durch die KZVK festgelegt wird. Die KZVK kann, mit Ausnahme des Abrechnungsverbandes F, nur auf der Finanzie- rungsseite reagieren. Im Verband F ist eine Einflussnahme in Form einer Herab- setzung von Anwartschaften und Ansprüchen möglich, diese hätte jedoch eine direkte Einstandspflicht der Arbeitgeber zur Folge. Jährlich wird durch den Verantwortlichen Aktuar überprüft, inwieweit die Annah- men noch mit den tatsächlichen Verhältnissen und den Erwartungen bezogen auf zukünftige Entwicklungen des Rechnungszinses, der biometrischen Rechnungs- grundlagen, der Kostensätze und des Renteneintrittsalters übereinstimmen. Zur Überprüfung der biometrischen Rechnungsgrundlagen werden die in den Be- ständen tatsächlich beobachteten Todesfälle bei Rentenempfängern, die tatsächlich beobachteten Erwerbsminderungsfälle und die Wahrscheinlichkeit, bei Tod ver- heiratet zu sein, mit den sich rechnungsmäßig ergebenden Fallzahlen verglichen.
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