KZVK Geschäftsbericht 2019

100 Geschäftsbericht 2019 Rentenferne Versicherte Die zum Zeitpunkt der Systemumstellung vom Gesamtversorgungssystem auf das Punktemodell bereits vorhandenen Versicherten und Rentner wurden in verschiedene Gruppen eingeteilt, um die jeweiligen Besitzstände zu ermitteln. Die am 31. Dezember 2001 und am 01. Januar 2002 Pflichtversicherten, die am 01. Januar 2002 das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, wurden in die Gruppe der sogenannten rentenfernen Versicherten eingeteilt. Richttafeln 1998, 2005 G, 2018 G Die Heubeck-Richttafeln-GmbH veröffentlicht deutschlandweit eingesetzte aner- kannte Rechnungsgrundlagen zur betrieblichen Altersversorgung. Die komplexen Tabellen auf versicherungsmathematischer und biometrischer Grundlage werden beispielsweise eingesetzt, um Pensionsrückstellungen berechnen zu können. In Abständen von einigen Jahren werden diese Richttafeln überarbeitet. Für die Bewertung eines konkreten großen Versicherungsbestands eines Versorgungsträgers zur betrieblichen Altersversorgung (zum Beispiel Bestand der KZVK Köln) werden diese allgemeinen Richttafeln so modifiziert, dass sie die Verhältnisse des Ver­ sorgungsträgers zutreffend abbilden. Startgutschrift Die bis zum Systemwechsel 2001/2002 erworbenen Anwartschaften der Versicherten wurden in Versorgungspunkte umgewandelt und als Besitzstand in das Punkte­ modell übertragen. Die sogenannte Startgutschrift informiert über die Höhe der Besitzstände. Die Berechnung der Startgutschriften der rentenfernen Versicherten wurde inzwischen von den Tarifvertragsparteien neu geregelt. Eine Neuberechnung durch die KZVK ist 2019 erfolgt. Strategische Asset-Allokation Langfristige, in der Regel mehrjährige Ausrichtung eines Kapitalanlageportfolios unter Berücksichtigung verschiedener Anlageklassen. Überleitungsstatut Abkommen mit anderen Zusatzversorgungskassen im kommunalen und kirchlichen Bereich, das Versicherten bei einem Arbeitgeberwechsel (alter und neuer Arbeit- geber bei verschiedenen Zusatzversorgungskassen) in der Regel ermöglicht, bereits erworbene Anwartschaften aus der Pflichtversicherung auf die neue Kasse zu übertragen. Verantwortlicher Aktuar Wird von Versicherungen bestellt, um dafür zu sorgen, dass den aufsichtsrecht­ lichen Anforderungen Rechnung getragen wird. Er ist unter anderem verantwort- lich für die Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen. ZVK-Bevollmächtigte/ Es gibt Beteiligte der Kasse, die Dritte mit Verwaltungsaufgaben (Abwicklung der Zusatzversorgung) im Verhältnis zur Kasse beauftragen. Diese Dritten werden auch als Zusatzversorgungskassen-Bevollmächtigte oder Zustellbevollmächtigte bezeichnet. Zustellbevollmächtigte (SAA)

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