Geschäftsbericht 2018 - Kirchliche Zusatzversorgungskasse
Geschäftsbericht 2018 79 GLOSSAR IHRE KZVK LAGEBERICHT JAHRES- ABSCHLUSS Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung ZU 1. BEITRÄGE UND SONSTIGE SATZUNGSMÄSSIGE EINNAHMEN Die hier ausgewiesenen Beträge ergeben sich hauptsächlich aus der Pflichtversiche rung (Abrechnungsverband P) und aus der freiwilligen Versicherung (Abrechnungs verband F) in Höhe von 1.062.762 T€ sowie aus den Beitragsüberleitungen in Höhe von 55.906 T€ (davon Abrechnungsverband P: 40.888 T€ und Abrechnungsverband S: 14.705 T€). In dieser Position enthalten sind Veränderungen von Wertberichti- gungen in Höhe von 2.411 T € (Vorjahr: -2.228 T€). Darüber hinaus werden unter dieser Position die Einnahmen aus dem Finanzierungs- beitrag in Höhe von 257.621 T€ abzüglich der Veränderung der Wertberichtigungen in Höhe von 50.102 T€ (Vorjahr: 19.505 T €) ausgewiesen. Die Wertberichtigungen betreffen alle gegenüber den Beteiligten gestundeten Teilforderungen aus Finan- zierungsbeiträgen der Jahre 2016, 2017 und 2018, auf die bei Umsetzung der für 2020 geplanten Neuausrichtung der Finanzierung der Pflichtversicherung verzichtet wird. ZU 3. ERTRÄGE AUS KAPITALANLAGEN Die Erträge aus Kapitalanlagen sind im Vergleich zum Vorjahr um 5,1 Prozent gestie- gen. Die Erhöhung der Kapitalerträge resultiert imWesentlichen aus der Steigerung der laufenden Erträge aus Investmentanteilen und festverzinslichen Wertpapieren um 59.841 T€. Der Ertrag aus Schuldscheinforderungen hat sich hingegen um 28.459 T€ vermindert. Durch die Pflicht zur Wertaufholung bei Vermögensgegenständen des Anlagever- mögens gemäß § 253 Abs. 5 HGB wurden Zuschreibungen zum 31. Dezember 2018 in Höhe von 10.357 T€ auf die Position Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken auf Basis einge- holter Wertgutachten vorgenommen. ZU 4. SONSTIGE VERSICHERUNGSTECHNISCHE ERTRÄGE Die sonstigen versicherungstechnischen Erträge beruhen im Wesentlichen mit 75 T€ (Vorjahr: 75 T€) auf Zinsen auf nachentrichtete Beiträge und Umlagen ge- mäß § 65 bzw. § 63 Abs. 3 Kassensatzung in Fällen, in denen die Anmeldung zur Pflichtversicherung später als sechs Monate nach Beginn der Versicherungspflicht vorgenommen wurde. ZU 5. AUFWENDUNGEN FÜR VERSICHERUNGSFÄLLE Die Aufwendungen für Versicherungsfälle haben sich aufgrund der gestiegenen An zahl der Leistungsempfänger erhöht. Der überwiegende Teil dieser Aufwendungen in Höhe von 593.966 T€ (über 87 Prozent) ist den Rentenzahlungen zuzuordnen. Darüber hinaus sind für die Annahme von Überleitungen 64.555 T€ (über 9 Prozent aller Aufwendungen) ausgewiesen. Die Überleitungen sind gegenüber dem Vorjahr um 22,3 Prozent durch die erhöhte Annahme von Überleitungen gestiegen.
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