Geschäftsbericht 2018 - Kirchliche Zusatzversorgungskasse

Geschäftsbericht 2018 75 GLOSSAR IHRE KZVK LAGEBERICHT JAHRES- ABSCHLUSS zeit des Genussrechts wurden alle vereinbarten Coupons bedient. Die Kasse nimmt in voller Höhe der Nominalbeträge des Genussscheins an eventuellen Verlusten des Emittenten teil. Nachschusspflichten sind mit dem Genussrecht nicht verbunden. Fälligkeiten im Jahr 2018 mit Zahlung im Jahr 2019 sind mit 16.000 T€ gegeben. Des Weiteren sind in diesem Posten Genossenschaftsanteile in Höhe von 2.220 T€ (Vorjahr: 2.220 T€) an vier kirchlichen Banken enthalten. Der Zeitwert auf Basis einer theoretischen Barwertberechnung beträgt 18.402 T€. Daraus resultieren stille Reser­ ven von 16.318 T€. Die bei einem Genossenschaftsanteil ermittelte stille Last von 136 T€ wurde nicht abgeschrieben, da davon auszugehen ist, dass es sich lediglich um eine vorübergehende Wertminderung handelt. ZU C. FORDERUNGEN Dieser Posten beläuft sich auf 115.346 T€ und beinhaltet Forderungen gegenüber Beteiligten in Höhe von 109.289 T€. Hauptsächlich resultieren diese Forderungen aus dem erhobenen Finanzierungsbeitrag gemäß § 63a Kassensatzung für die Jahre 2016, 2017 und 2018 in Höhe von 170.331 T€ abzüglich einer Pauschalwertberich­ tigung von insgesamt 2.477 T€ (1 Prozent für 2018 bzw. jeweils 5 Prozent für 2016 und 2017) sowie Einzelwertberichtigungen in Höhe von 69.531 T€, deren Zustande­ kommen nachfolgend erläutert wird. Die Forderungen gegenüber Beteiligten um- fassen außerdem Forderungen aus Ausgleichsbeträgen in Höhe von 16.084 T€, die mit einem Betrag von 9.143 T€ einzelwertberichtigt werden. Darüber hinaus sind weitere Forderungen von 45.033 T€ enthalten, die mit 40.969 T€ einzelwert- und mit 41 T€ pauschalwertberichtigt werden. Zudem umfasst der Posten Forderungen gegenüber anderen Zusatzversorgungs- einrichtungen in Höhe von 1.733 T€ sowie sonstige Forderungen in Höhe von 4.324 T€, vor allem aufgrund noch nicht abgerechneter Betriebskosten vermie­ teter Immobilien in Höhe von 3.651 T€. Gemäß Empfehlung des Aufsichtsrats im November 2018 und Beschluss der Ver- treterversammlung im Januar 2019 wurde auf die gegenüber den Beteiligten ge- stundeten Teilforderungen der Finanzierungsbeiträge für 2016 (50 Prozent) sowie 2017 und 2018 (jeweils 24 Prozent) unter der Bedingung verzichtet, dass die Neu- ausrichtung der Finanzierung der Pflichtversicherung mit Zusammenlegung der beiden Abrechnungsverbände P und S zum 01. Januar 2020 umgesetzt werden kann. Unter der gleichen Bedingung soll der für das Jahr 2019 zu erhebende Finan­ zierungsbeitrag nur in Höhe von 76 Prozent der ursprünglichen Forderung in Rechnung gestellt werden. Aus diesem Grund werden alle offenen Forderungen aus Finanzierungsbeiträgen der Jahre 2016, 2017 und 2018, die zur Stundung angeboten wurden, in voller Höhe mit 69.531 T€ einzelwertberichtigt. Für vorgenommene Zahlungen von zur Stundung angebotenen Finanzierungsbeiträgen werden entsprechende Rück­ stellungen gebildet.

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