Geschäftsbericht 2018 - Kirchliche Zusatzversorgungskasse
66 Geschäftsbericht 2018 Im Bereich der sonstigen Rückstellungen werden die Rückstellung für Pensionen, die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen sowie die Jubiläums- und die Beihilferückstellung auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens mit dem Barwert der erwarteten zukünftigen Leistungen bewertet. Dabei werden erstmals die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungs- zinsfuß von 3,21 Prozent (Vorjahr: 3,68 Prozent) für die Pensionsrückstellung bzw. 2,32 Prozent (Vorjahr: 2,81 Prozent) für die Rückstellungen für Altersteilzeit sowie die Jubiläen und Beihilfen gemäß den Abzinsungssätzen der Deutschen Bundes- bank nach § 253 Abs. 2 HGB angewendet. Die Ergebnisauswirkung vor allem für die Rückstellungen für Pensionen belief sich dabei auf 3.647 T€ und für die Bei hilfen auf 2.505 T€. Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und die übrigen Rückstellungen im Bereich der sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des vor- aussichtlichen Erfüllungsbetrags gebildet. Andere Rückstellungen mit einer Lauf- zeit von mehr als einem Jahr werden, falls sie bestehen, gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen lauf- zeitadäquat abgezinst. Die Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft und die sonstigen Verbind- lichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag und die Rechnungsabgrenzungsposten mit dem Nennwert bilanziert.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjM3MjE=