Geschäftsbericht 2018 - Kirchliche Zusatzversorgungskasse
Geschäftsbericht 2018 65 GLOSSAR IHRE KZVK LAGEBERICHT JAHRES- ABSCHLUSS im Anlagevermögen werden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 S. 5 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorgenommen. Bei allen Vermögensgegenständen wird das Wert aufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB beachtet. Die Forderungen werden mit dem Nennwert aktiviert. Sofern erforderlich werden Einzelwert- und Pauschalwertberichtigungen gebildet. Auf die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft gegenüber den Beteiligten einschließlich der Forderungen aus dem Finanzierungsbeitrag 2018 erfolgt grund- sätzlich eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 Prozent. Die offenen Forde- rungen aus dem Finanzierungsbeitrag 2016 und 2017 werden aufgrund der längeren Überfälligkeit mit einer erhöhten Pauschalwertberichtigung in Höhe von 5 Prozent bewertet. Ferner werden Einzelwertberichtigungen, falls erforderlich, vorgenommen. Die Sachanlagen und Vorräte sind zu den fortgeführten Anschaffungskosten, die anderen Vermögensgegenstände zum Nennwert bilanziert. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand werden mit dem Nennwert bewertet. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Nennwert bilanziert. Die Berechnung der Deckungsrückstellung für die Abrechnungsverbände S und P erfolgt mit dem Barwert der zukünftig zu erwartenden Leistungen gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Verbindung mit § 249 Abs. 1 S. 1 HGB nach dem geltenden tech nischen Geschäftsplan auf Grundlage der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Dabei werden eine Modifikation entsprechend den im Bestand der Kasse beobachteten biometrischen Verhältnissen und das versicherungstechnische Pensi onierungsalter von 63 Jahren berücksichtigt. Der Rechnungszins beträgt wie im Vorjahr 3,25 Prozent. Vergleichsrechnungen des Aktuars über die neu veröffentlichten Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck führten nur zu geringfügigen und unerheblichen Ab- weichungen von den laut technischem Geschäftsplan zu verwendenden modifizierten Richttafeln 2005 G. Daher wurden die modifizierten Richttafeln 2005 G für die Be- wertung im Geschäftsjahr 2018 beibehalten. Für den Abrechnungsverband F mit den Gewinnverbänden F1 und F2 erfolgt die Bewertung der Verpflichtungen aus Verträgen mit den gleichen Grundlagen wie in der Pflichtversicherung. Der Rechnungszinsfuß für den Tarif 2016 des Gewinnver- bandes F2 beläuft sich auf 1,25 Prozent. Die Rentendynamik von 1 Prozent wird berücksichtigt.
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