Geschäftsbericht 2018 - Kirchliche Zusatzversorgungskasse

56 Geschäftsbericht 2018 Prognosebericht Geplant für 2020: Einführung des neuen Finanzierungssystems Von besonderer Bedeutung ist für die KZVK im Jahr 2019 der erfolgreiche Abschluss des Projekts zur Neuausrichtung des Finanzierungssystems für die Pflichtversiche- rung, das die Erarbeitung einer langfristig tragfähigen Finanzierungslösung für alle Anspruchsgruppen (Beteiligte, Versicherte und Gewährträger) zum Ziel hat. Aus­ gehend von der bisherigen Projektarbeit hat im November 2018 der Aufsichtsrat gegenüber der Vertreterversammlung der Kasse eine Beschlussempfehlung über die Grundsätze des neuen Finanzierungssystems abgegeben, die im Januar 2019 durch die Vertreterversammlung angenommen wurde. Die KZVK bereitet eine zügige Umsetzung vor, um das neue Finanzierungssystem zum Januar 2020 ein- führen zu können. Kernelement des neuen Finanzierungssystems ist zum einen die Zusammenlegung der beiden Abrechnungsverbände der Pflichtversicherung. Diese erfolgt durch ein für die notwendige Angleichung der Kapitaldeckungsgrade befristet zu erhebendes und den bisherigen Finanzierungsbeitrag ersetzendes neues Finanzierungsinstrument. Zum anderen ist ein weiteres Kernelement die Erhebung eines einheitlichen laufenden Beitrags. Im Rahmen dieser Umsetzung werden im Jahr 2019 die Satzungsregelungen zur Finanzierung neu konzipiert sowie die notwendigen technischen Voraussetzungen für die neue Finanzierungssystematik geschaffen. In Vorbereitung auf die Umsetzung des neuen Finanzierungssystems wurden im Jahresabschluss 2018 bezüglich des Finanzierungsbeitrags der Jahre 2016 bis 2018 umfangreiche Wertberichtigungen vorgenommen und Rückstellungen gebildet. Ähnliche Sondereffekte sind 2019 nicht mehr zu erwarten. Nach einem bereits deutlichen Rückgang der Anzahl der Beteiligten der Kasse im Jahr 2018, der mit Umstrukturierungen in Bistümern bzw. Fusionen von Kirchen- gemeinden zu erklären ist, geht die KZVK im Jahr 2019 von einem weiteren, jedoch moderateren Rückgang der Anzahl der Beteiligten aus. Hinsichtlich der Versicher- tenzahlen ist unter Beachtung der Entwicklung in den Vorjahren insgesamt damit zu rechnen, dass die Anzahl der Abgänge durch Zugänge von Versicherten in Form von Neuanmeldungen und Überleitungsannahmen ausgeglichen wird. Bezüglich der freiwilligen Versicherung wird weiterhin mit einem Rückgang der Anzahl der Ver­ sicherten mit Beitragszahlung gerechnet. Die Rentenleistungen der KZVK werden im Vergleich zum Jahr 2018 voraussichtlich weiterhin steigen, insbesondere wegen der prognostiziert weiterwachsenden Zahl der Versorgungsempfänger und der jährlichen Rentendynamik. Der dominierende Anteil der Rentenausgaben entfällt zukünftig weiterhin auf den Abrechnungsver- band S, da bei den Neurentnern die bis zum 31. Dezember 2001 erworbenen An- wartschaften überwiegen. In der freiwilligen Versicherung sind die Rentenausgaben im Vergleich zur Pflichtversicherung aufgrund des relativ kleinen Bestands nach wie vor recht niedrig. Der Beitragssatz im Jahr 2019 bleibt wie im Vorjahr bei 5,8 Prozent. Insgesamt wird ein leichter Anstieg der Beiträge erwartet.

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