Geschäftsbericht 2018 - Kirchliche Zusatzversorgungskasse
Geschäftsbericht 2018 55 GLOSSAR IHRE KZVK LAGEBERICHT JAHRES- ABSCHLUSS Neuregelungen zu den Folgen des Ausscheidens von Beteiligten Neuaufbau der Betriebsorganisation umzusetzenden Finanzierungsplans, das rechtliche Risiko einer gerichtlichen Ausein andersetzung über die Rechtmäßigkeit des Finanzierungsbeitrags bestehen. Durch die Projektarbeit und deren Kommunikation hat sich jedoch der Eindruck erhärtet, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit für dieses Risiko abgesenkt werden konnte. Risikobehaftet sind auch weiterhin der im Falle des Ausscheidens eines beteiligten Arbeitgebers satzungsgemäß zu erhebende Ausgleichsbetrag (§ 15 Kassensatzung) bzw. die bisher alternativ anfallenden Amortisationsbeträge (§ 15b Kassensatzung). Zu vergleichbaren Ausscheidensregelungen anderer Zusatzversorgungskassen sind höchstrichterliche Entscheidungen ergangen (BGH, Urteile vom 07. September 2016, IV ZR 172/15, und vom 27. September 2017, IV ZR 251/15), wonach die dortigen Ausscheidensregelungen eine unangemessene Benachteiligung darstellen und so- mit AGB-rechtlich unzulässig sind. Die Kasse hat im Berichtsjahr intensiv und erfolg reich an einer Anpassung ihrer Satzungsregelungen zu den Folgen des Ausscheidens eines Beteiligten an die oben genannten Rechtsprechungsvorgaben gearbeitet. Die Neuregelungen wurden Anfang 2019 in Kraft gesetzt. Auch hiernach sind aber weitere rechtliche Auseinandersetzungen zu dieser Thematik zu erwarten. Operationelle Risiken Die operationellen Risiken umfassen die Risiken des laufenden Geschäftsbetriebs, die durch menschliches oder technisches Versagen oder durch externe Einflüsse und Katastrophen entstehen können. Operationellen Risiken begegnet die KZVK insbesondere mit internen Kontrollen, der stetigen Verbesserung ihrer Prozesse sowie technischen Sicherheitseinrichtungen und der Einhaltung gesetzlicher und weiterer anerkannter Standards. Im März 2018 wurde ein Test zur Verifizierung des im Jahr 2017 erarbeiteten Kon- zepts zur technischen Wiederherstellung des IT-Betriebs bei Ausfall beider Lokationen des eigenbetriebenen Rechenzentrums der KZVK in einem separaten Rechenzentrum eines externen Dienstleisters erfolgreich durchgeführt. Regelmäßige Wartungen und monatliche Tests der Ausfallsicherheit der beiden Lokationen des Rechenzen- trums stellen die erforderliche Leistungsfähigkeit des IT-Betriebskonzepts sicher. Derzeit wird die Betriebsorganisation der KZVK neu aufgebaut. Seit Oktober 2018 finden Workshops mit den Fachabteilungen statt, um eine Ist-Erhebung der Ge schäftsprozesse vorzunehmen. Diese werden im Jahr 2019 fortgeführt. Im An- schluss daran wird auf dieser Grundlage eine Business-Impact-Analyse vorgenommen, die insbesondere die Identifizierung von wesentlichen Prozessen und Ressourcen sowie deren Kritikalität bei Ausfällen beinhaltet. Ziel ist die Erarbeitung einer Not- fallplanung im Sinne einer Fortführung der wesentlichen Geschäftstätigkeit auch unter Krisenbedingungen (Business-Continuity-Management). Die Zugangssicherung bzw. die Gebäudezugangskontrolle wird mittels eines elektro nischen Schließsystems gewährleistet. Die vorhandene Anlage ist im Jahr 2018 dem aktuellen Stand der Technik angepasst worden. In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine Erweiterung der Absicherung der LAN-Räume.
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