Geschäftsbericht 2018 - Kirchliche Zusatzversorgungskasse
54 Geschäftsbericht 2018 Keine bestandsgefährdenden Risiken in den Kapitalanlagen Diese traten zum 01. Januar 2019 in Kraft. Ziel ist die Weiterentwicklung und Inte- gration der vorhandenen ethisch-nachhaltigen Kapitalanlageinstrumente über alle Anlageklassen hinweg. Zur Umsetzung dieses Ziels hat der Vorstand eine ESG-Be- auftragte ernannt. Ihre Aufgabe ist es zunächst, die Neuausrichtung der Prozesse zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsstandards ganzheitlich in der Kapital anlage zu verankern. Aufgrund der Größe und Diversität des Kapitalanlagebestands der KZVK liegt der Fokus dabei insbesondere auf der Identifizierung und Auswahl von Partnern mit besonderer ESG-Kompetenz. Nur bei einem gemeinsamen Ver- ständnis und einer gemeinsamen Zielsetzung können ESG-Risiken erkannt, Gestal tungsspielräume sinnvoll genutzt und eine ethisch-nachhaltige Durchdringung des Portfolios im Sinne eines christlichen Werteverständnisses erreicht werden. Alle genannten Risiken können potenziell einen wesentlichen Einfluss auf die Ver- mögens-, Finanz- und Ertragslage der KZVK haben. Allerdings ist die alleinige und periodenbezogene Betrachtung dieser Risikoaspekte ohne Berücksichtigung von mittel- und langfristigen Ertragserfordernissen bzw. bestehenden Verpflichtungen nicht sachgerecht. Kapitalanlagerisiken werden bei der Kasse einerseits durch adäquate interne Kon- trollverfahren und andererseits durch ein IT-gestütztes Frühwarnsystem auf täglicher und monatlicher Basis überwacht. Die Einhaltung der internen und externen Vor- gaben wird sichergestellt. Unterstützt wird dies durch eine stringente Auswahl der Einzelinvestments und eine hohe Diversifikation des Gesamtportfolios. Steuerungsinstrumente sowie Aufbau- und Ablauforganisation gewährleisten, dass die KZVK ihre Risiken identifizieren, bewerten, überwachen, steuern und kontrol- lieren kann. Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine bestandsgefährdenden Risiken in den Kapital- anlagen erkennbar. Rechtliche Risiken Die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Bund, Ländern und der EU sowie die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes und die dazu ergangene Rechtsprechung können die Rahmenbedingungen für die Durchführung der betrieblichen Altersver sorgung erheblich beeinflussen. Zunehmend ist eine Belastung der Zusatzversor- gungskassen mit neuen Verwaltungsverfahren zugunsten der Steuerverwaltung und der gesetzlichen Sozialversicherungseinrichtungen festzustellen. Die KZVK be- obachtet die Entwicklung der Gesetzgebung und Rechtsprechung kontinuierlich und systematisch. Sie bringt sich vor allem über ihre Verbände in die Meinungs bildungsprozesse und Gesetzgebungsverfahren aktiv ein. Wie zu den rechtlichen Grundlagen dargestellt, erhebt die Kasse seit dem Jahr 2016 zur Finanzierung der Verpflichtungen des Abrechnungsverbandes S einen Finanzie rungsbeitrag. Dieser wird von einigen Beteiligten kritisiert, die auf eine sich ergebende wirtschaftliche Überforderung verweisen. Trotz der angebotenen Teilstundung zum Finanzierungsbeitrag der Jahre 2016 bis 2018 und eines im Berichtsjahr betriebenen und weit fortgeschrittenen Projekts zur Neuausrichtung des Finanzierungssystems für die Pflichtversicherung der Kasse bleibt, hinsichtlich des bis dahin weiterhin
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