Geschäftsbericht 2018 - Kirchliche Zusatzversorgungskasse

Geschäftsbericht 2018 49 GLOSSAR IHRE KZVK LAGEBERICHT JAHRES- ABSCHLUSS Neuausrichtung des Finanzie- rungssystems trägt zu nachhaltig tragbarer und langfristig kalkulierbarer Finanzierung bei Das aktuelle Niedrigzinsumfeld stellt weiterhin die zentrale ökonomische Heraus- forderung dar. Die Möglichkeit, laufende Erträge bei zinstragenden Produkten zu erzielen, wird hierdurch stark erschwert und das Risiko, Neuanlagen nicht mehr mit einer auskömmlichen Verzinsung investieren zu können, stark erhöht. Gleichzeitig stellen ein steigender Beitragssatz und der bisherige Finanzierungs- beitrag eine zunehmende Belastung für die Beteiligten der KZVK dar. Die Entwick- lung im kirchlichen und insbesondere im karitativen Bereich ist durch eine schwierige wirtschaftliche und strukturelle Situation im Sozial- und Gesundheitssektor geprägt. Ferner ist tendenziell ein Rückgang der Zahl nicht insolvenzfähiger juristischer Personen bei gleichzeitigem Anstieg der Zahl zivilrechtlich verfasster Rechtsträger zu verzeichnen. Die KZVK ist sich dieser Situation bewusst und versucht, bei der Konzeption und Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen eine für die Beteilig- ten nachhaltig tragbare und langfristig kalkulierbare Finanzierung sicherzustellen. In diesem Zusammenhang ist auch das Projekt zur Neuausrichtung des Finanzierungs­ systems für die Pflichtversicherung der KZVK zu sehen. Versicherungstechnische Risiken Versicherungstechnische Risiken ergeben sich dadurch, dass die der Beitrags- und Leistungskalkulation zugrunde liegenden Annahmen mit den tatsächlichen Gege- benheiten im Zeitablauf nicht übereinstimmen. Zu diesen Annahmen zählen der Rechnungszins, die biometrischen Rechnungsgrundlagen, die Kostensätze und das Pensionierungsalter. Die Leistungskalkulation ergibt sich aus dem Leistungsrecht, das durch die Tarif- vertragspartner des öffentlichen Dienstes und nicht durch die KZVK festgelegt wird. Die KZVK kann, mit Ausnahme des Abrechnungsverbandes F, nur auf der Finanzie- rungsseite reagieren. Im Verband F ist eine Einflussnahme in Form einer Herab- setzung von Anwartschaften und Ansprüchen möglich, hätte jedoch eine direkte Einstandspflicht der Arbeitgeber zur Folge. Jährlich wird durch den Verantwortlichen Aktuar überprüft, inwieweit die Annahmen noch mit den tatsächlichen Verhältnissen und den Erwartungen zu zukünftigen Entwicklungen hinsichtlich des Rechnungszinses, der biometrischen Rechnungs- grundlagen, der Kostensätze und des Renteneintrittsalters übereinstimmen. Zur Überprüfung der biometrischen Rechnungsgrundlagen werden die in den Be- ständen tatsächlich beobachteten Todesfälle bei Rentenempfängern und die tat- sächlich beobachteten Erwerbsminderungsfälle mit den sich rechnungsmäßig ergebenden Fallzahlen verglichen. Aufgrund von möglichen Zufallsschwankungen werden für die Untersuchung der Bestände jeweils die Daten für mehrere Jahre herangezogen. Die rechnungsmäßigen Kostensätze des Punktemodells sind eben- falls durch die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes vorgegeben. Die tatsächlichen Kosten der Verwaltung werden durch die Beiträge abgedeckt.

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