KZVK Geschäftsbericht 2021

Versicherungstechnische Risiken Versicherungstechnische Risiken ergeben sich dadurch, dass die der Beitrags- und Leistungskalkulation zugrunde liegenden Annahmen von den tatsächlichen Gegebenheiten im Zeitablauf abweichen können. Zu diesen Annahmen zählen insbesondere der Rechnungszins, die biometrischen Rechnungsgrundlagen, die Bestandsentwicklung, die Kostensätze und das Renteneintrittsalter. Die Leistungskalkulation ergibt sich aus dem Leistungsrecht, das durch die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes und die arbeitsrechtlichen Gremien der (Erz-)Bistümer und der Caritas, aber nicht durch die KZVK festgelegt wird. Die KZVK kann grundsätzlich, mit Ausnahme des Abrechnungsverbandes F, nur auf der Finanzierungsseite reagieren. Im Abrechnungsverband F ist eine Einflussnahme in Form einer Herabsetzung von Anwartschaften und Ansprüchen möglich, diese hätte jedoch eine direkte Einstandspflicht der Arbeitgeber bei Rentenbeginn zur Folge. Jährlich wird durch den Verantwortlichen Aktuar überprüft, inwieweit die Annahmen noch mit den tatsächlichen Verhältnissen und den Erwartungen bezüglich zukünftiger Entwicklungen des Rechnungszinses, der biometrischen Rechnungsgrundlagen, der Kostensätze und des Renteneintrittsalters übereinstimmen. In der Pflichtversicherung sind bei dieser aktuariellen Überprüfung – anders als in der privaten Versicherungswirtschaft – die tarifvertraglichen Grundlagen des Punktemodells zu berücksichtigen sowie die Besonderheiten dieses Versorgungssystems der betrieblichen Altersversorgung, das durch einen regelmäßigen Neuzugang charakterisiert ist. Dies ist von besonderer Relevanz bei der Bewertung temporärer Abweichungen der tatsächlichen Verhältnisse von den langfristigen Annahmen zum Rechnungszins. Zur Überprüfung der biometrischen Rechnungsgrundlagen werden die in den Beständen tatsächlich beobachteten Todesfälle von Rentenempfängerinnen und -empfängern, die tatsächlich beobachteten Erwerbsminderungsfälle und die Wahrscheinlichkeit, bei Tod verheiratet zu sein, mit den sich rechnungsmäßig ergebenden Fallzahlen verglichen. Aufgrund von möglichen Zufallsschwankungen werden für die Untersuchung der Bestände jeweils die Daten für mehrere Jahre herangezogen. Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes und arbeitsrechtliche Gremien geben das Leistungsrecht vor Geschäftsbericht 2021 Lagebericht 55

RkJQdWJsaXNoZXIy MjM3MjE=