KZVK Geschäftsbericht 2021

Die Heubeck-Richttafeln-GmbH veröffentlicht deutschlandweit eingesetzte anerkannte Rechnungsgrundlagen zur betrieblichen Altersversorgung. Die komplexen Tabellen auf versicherungsmathematischer und biometrischer Grundlage werden beispielsweise eingesetzt, um Pensionsrückstellungen berechnen zu können. In Abständen von einigen Jahren werden diese Richttafeln überarbeitet. Für die Bewertung eines konkreten großen Versicherungsbestands eines Versorgungsträgers zur betrieblichen Altersversorgung (zum Beispiel Bestand der KZVK) werden diese allgemeinen Richttafeln so modifiziert, dass sie die Verhältnisse des Versorgungsträgers zutreffend abbilden. Die bis zum Systemwechsel 2001/2002 erworbenen Anwartschaften der Versicherten wurden in Versorgungspunkte umgewandelt und als Besitzstand in das Punktemodell übertragen. Die sogenannte Startgutschrift informiert über die Höhe der Besitzstände. Die Berechnung der Startgutschriften der rentenfernen Versicherten wurde inzwischen von den Tarifvertragsparteien neu geregelt. Eine Neuberechnung durch die KZVK ist 2019 erfolgt. Langfristige, in der Regel mehrjährige Ausrichtung eines Kapitalanlageportfolios unter Berücksichtigung verschiedener Anlageklassen anhand von Rendite und Risiken. Abkommen mit anderen Zusatzversorgungskassen im kommunalen und kirchlichen Bereich, das Versicherten bei einem Arbeitgeberwechsel (alter und neuer Arbeitgeber bei verschiedenen Zusatzversorgungskassen) in der Regel ermöglicht, bereits erworbene Anwartschaften aus der Pflichtversicherung auf die neue Kasse zu übertragen. Wird von der KZVK bestellt, um dafür zu sorgen, dass den aufsichtsrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen wird. Er ist unter anderem dafür verantwortlich, die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen sicherzustellen. Es gibt Beteiligte, die Dritte mit Verwaltungsaufgaben (Abwicklung der Zusatzversorgung) im Verhältnis zur KZVK beauftragen. Diese Dritten werden auch als Zusatzversorgungskassen-Bevollmächtigte oder Zustellbevollmächtigte bezeichnet. Richttafeln 1998, 2005 G, 2018 G Startgutschrift Strategische Asset- Allokation (SAA) Überleitungsstatut Verantwortlicher Aktuar ZVK-Bevollmächtigte/ Zustellbevollmächtigte V Z U S Geschäftsbericht 2021 Glossar 128

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