KZVK Geschäftsbericht 2021

Abgeschlossene Verträge zur Pflichtversicherung. Die Zahl der Pflichtversicherten ist bei der KZVK kleiner als die Zahl der Pflichtversicherungsverhältnisse, da es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen gibt. Kurzbezeichnung für das Betriebsrentenmodell des öffentlichen sowie des katholisch-kirchlichen und karitativen Dienstes. Bei der KZVK wird mit dem Punktemodell eine Leistung zugesagt, die sich ergibt, wenn Beiträge vollständig in ein kapitalgedecktes System gezahlt werden und dabei eine bestimmte Verzinsung und Biometrie unterstellt wird. Für jeden Beitrag erhalten die Versicherten sogenannte Versorgungspunkte, abhängig von Beitragshöhe und Alter der Versicherten. Im Rentenfall wird die Gesamtsumme der Versorgungspunkte in einen monatlichen Eurobetrag umgerechnet. Synonym zu „Beteiligte“ verwendeter Begriff. Die zivilrechtlich verfassten Rechtsträger unter den Beteiligten der KZVK sind diejenigen katholischen Einrichtungen oder Verbände unter Einschluss des katholisch-kirchlichen und karitativen Dienstes, die als juristische Personen des Zivilrechts mit Sitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bestehen (insbesondere Einrichtungen der Caritas). Die öffentlich-rechtlich verfassten Rechtsträger unter den Beteiligten der KZVK sind alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus dem Bereich der katholischen Kirche, die ihren Sitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben, insbesondere die Bistümer, Kirchengemeinden, Pfarreien, Kirchenstiftungen, Kirchengemeindeverbände und der Verband der Diözesen Deutschlands. Die zum Zeitpunkt der Systemumstellung vom Gesamtversorgungssystem auf das Punktemodell bereits vorhandenen Versicherten sowie Rentnerinnen und Rentner wurden in verschiedene Gruppen eingeteilt, um die jeweiligen Besitzstände zu ermitteln. Die am 31. Dezember 2001 und am 01. Januar 2002 Pflichtversicherten, die am 01. Januar 2002 das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, wurden in die Gruppe der sogenannten rentenfernen Versicherten eingeteilt. Pflichtversicherungsverhältnisse Punktemodell Rechtsträger, zivilrechtlich oder öffentlich-rechtlich verfasst Rentenferne Versicherte R Geschäftsbericht 2021 Glossar 127

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