KZVK Geschäftsbericht 2021

In Ergänzung der vorwiegend arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente „GrundWert“ können Beschäftigte mit eigenen Beiträgen in die MehrWert-Versicherung eine zusätzliche Absicherung für die Rentenphase erreichen. Die Versicherung wird sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Staat bezuschusst. Die freiwillige Versicherung erfolgt meist auf dem Weg der Brutto-Entgeltumwandlung oder über die Riester-Förderung. Bis zum 31. Dezember 2001 errechnete sich die heutige Betriebsrente der KZVK nach einem Gesamtversorgungssystem. Das System orientierte sich an der Versorgung der Beamtinnen und Beamten. Die Gesamtversorgung setzte sich aus der Grundversorgung (in der Regel die gesetzliche Rente) und der Zusatzrente zusammen. Unterschiedliche Faktoren führten im Laufe der Jahre dazu, dass das System nicht mehr kalkulierbar und finanzierbar war. Dazu zählte zum Beispiel die Abhängigkeit von anderen Systemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung und dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Zudem erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesamt- versorgungssystem für teilweise verfassungswidrig. Außerdem gab es erhebliche Änderungen von demografischen Faktoren. Daher musste das Zusatzversorgungsrecht grundlegend reformiert werden. Eine Ablösung erfolgte zum 01. Januar 2002 durch das heutige Punktemodell. Die Bestandsrenten und die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Anwartschaften wurden als Besitzstände in das neue Betriebsrentensystem übertragen. Dies sind die 27 Bistümer der katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland. Bekanntes Modell, das den Ordnungsrahmen für den Aufbau des Risikomanagementsystems der KZVK beschreibt. Als erste Verteidigungslinie werden die jeweiligen Fachabteilungen, als zweite Verteidigungslinie das Risikocontrolling, das Aktuariat und der Verantwortliche Aktuar sowie die Stabsstelle Compliance und als dritte Verteidigungslinie die Innenrevision gesehen. Versicherte, denen über ihren Arbeitgeber eine Anwartschaft auf Betriebsrente gewährt wird, wobei eine Pflicht aufgrund arbeitsrechtlicher Grundlagen besteht, alle versicherungspflichtigen Beschäftigten zu versichern. P M G Freiwillige Zusatzrente „MehrWert“ Gesamt- versorgungssystem Gewährträger Modell der drei Verteidigungslinien Pflichtversicherte Geschäftsbericht 2021 Glossar 126

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