KZVK Geschäftsbericht 2021

Die Deckungsrückstellung des Abrechnungsverbandes G beläuft sich auf 29.998.894 T€ (Vorjahr: 28.518.047 T€), die des Gewinnverbandes F1 auf 759.321 T€ (Vorjahr: 732.618 T€) und die des Gewinnverbandes F2 auf 12.646 T€ (Vorjahr: 9.057 T€). Im Vorjahr wurde einmalig der Barwert für die künftigen, voraussichtlich noch bis 2026 zu erhebenden jährlichen Angleichungsbeiträge im Rahmen der Berechnung der Deckungsrückstellung in Höhe von 1.049.888 T€ in Abzug gebracht. ZU B. II. RÜCKSTELLUNG FÜR NOCH NICHT ABGEWICKELTE VERSICHERUNGSFÄLLE Zum Bilanzstichtag wurden 3.835 T€ in die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle eingestellt. Davon entfallen 3.200 T€ auf noch abzuwickelnde Fälle im Rentenbereich. ZU B. III. RÜCKSTELLUNG FÜR DIE ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG Im Geschäftsjahr wurde erstmalig eine Rückstellung für die Überschussbeteiligung in Höhe von 130 T€ (Vorjahr: 0 T€) im Abrechnungsverband F eingestellt. ZU B. IV. SONSTIGE VERSICHERUNGSTECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN Der Bilanzposten des Vorjahres wurde im Jahr 2021 in voller Höhe ausgeglichen und beinhaltete vollumfänglich Nutzungsentschädigungen auf Finanzierungsbeiträge der Jahre 2016 bis 2019 in Höhe von 18.532 T€, für die 2019 Teilforderungsverzichte ergangen sind. Diese wurden im Geschäftsjahr durch Anrechnung auf den Angleichungsbeitrag für 2021 voll in Anspruch genommen. Darüber hinaus wurden weitere Nutzungsentschädigungen in Höhe von 956 T€ aufwandswirksam unter dem GuV-Posten 10 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen erfasst. ZU C. ANDERE RÜCKSTELLUNGEN In den anderen Rückstellungen sind Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 56.725 T€ sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von 33.933 T€ enthalten. Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 102

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