KZVK Geschäftsbericht 2020

Risikobericht und Chancenbericht Allgemeines Als Zusatzversorgungskasse hat die KZVK die dauerhafte Leistungserfüllung gegenüber ihren Versor - gungsberechtigten und damit die langfristige Finanzierung der bestehenden Verpflichtungen sicher - zustellen. Hierzu ist es erforderlich, dass die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken im Rahmen eines umfassenden Risikomanagementsystems rechtzeitig erkannt, bewertet, gesteuert, überwacht und kommuniziert werden. Die Grundlage dafür bildet die von Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedete Risikostrategie der KZVK. Das Risikomanagementsystem ist aufgrund seiner elementaren Bedeutung ein integraler Bestandteil des Führungs- und Steuerungssystems der KZVK. Risikomanagement der KZVK Das Risikomanagementsystem der KZVK wurde in freiwilliger Anlehnung an die Vorschriften des VAG und unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Zusatzversorgung im Allgemeinen sowie der KZVK im Speziellen eingerichtet. Im Grundsatz orientieren sich die Maßstäbe des Risikomanagements an dem Rundschreiben 2/2017 (VA) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu den Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo). Zukünftig wird sich die KZVK nach dem neuen Rundschreiben 8/2020 (VA) zu den Mindestanforde - rungen an die Geschäftsorganisation von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (MaGo für EbAV) richten, das am 01. Juni 2021 in Kraft tritt. In diesem Zuge ist auch die erstmalige Erstellung einer eigenen Risikobeurteilung gemäß Rundschreiben 9/2020 (VA) zum Stichtag 31. Dezember 2020 bis zum Ende des dritten Quartals 2021 vorgesehen. Das Risikomanagementsystem der KZVK gewährleistet, dass sowohl die bestehenden als auch zukünftige Risiken möglichst kontrollierbar und kalkulierbar gehalten werden. Umfassendes Risiko- managementsystem Geschäftsbericht 2020 60 Lagebericht

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